Ursachen für Ständekämpfe und Forderungen der Plebejer?

2 Antworten

Die Ständekämpfe bei den Römern entstanden durch Auseinandersetzung zwischen Patriziern und Plebejern. Patrizier ist die Bezeichnung für die Angehörigen des alten Adels im antiken Rom (lateinisch: patricii; Singular: patricius). Sie wurden auch patres („Väter“) genannt, weil sie eine Autorität wie ein Vater beanspruchten und als Nachkommen der Gründerväter Rom gelten wollten. Sie nahmen für sich die ausschließliche Vertretung des Volkes (populus) gegenüber den Göttern in Anspruch. In der frühen römischen Republik waren die Patrizier eine herrschende adlige Oberschicht.

Ursachen

  • Gegensatz zwischen den Ständen: den politisch, sakralrechtlich und gesellschaftlich mit exklusiven Vorechten ausgestatteten und wirtschaftlich ziemlich gutgestellten Patrizier und der zurückgesetzten und benachteiligten Plebejer
  • Beharren von Patriziern auf Vorrechten
  • Unzufriedenheit von Plebejern mit ihrer Lage und der Unsicherheit aufgrund der Abhängigkeit von den Patriziern, die ausschließliche Verfügungsgewalt besaßen
  • Organisierung einer ausreichenden Anzahl von Plebejern für gemeinsame Forderungen, obwohl diese keine gleichartige Gruppe waren (es gab wohlhabende und arme Plebejer), Militärstreik als Druckmittel
Forderungen
  • Anerkennung als Bürger mit politischen Rechten und politische Mitbestimmung durch aktives Wahlrecht: Die comitia centuriata (Zenturiatsversammlung: Zenturien bedeutet wörtlich Hundertschaften) wurde zur Volksversammlung, von der unter anderem die höchsten Magistrate (Beamte, Amtsträger, Amtsinhaber) gewählt wurden, was Plebejern aktives Wahlrecht gab (sie konnten sich an der Wahl auch der höchsten Magistrate beteiligen)
  • schriftliche Aufzeichnung des geltenden Rechts (einschließlich des Gewohnheitsrechts) zur Schaffung von Rechtssicherheit (450 v. Chr. Kodifikation in dem Zwölftafelgesetzen [Leges duodecim tabularum]), was die Rechtssicherheit erhöhte
  • Beteiligung an Beute und Landgewinn durch militärische Erfolge
  • persönlicher Schutz vor Übergriffen durch Provokationsrecht (Recht für römische Bürger, gegen Verurteilung zur Todesstrafe und hohen Geldbußen Einspruch zu erheben und seine Sache vor das Volk zu bringen (diese Anrufung heißt lateinisch provocatio ad populum): Anscheinend konnten Volkstribune und Aedile gegen die Ausübung von Zwangsgewalt durch die Magistrate eine Anrufung der Volksversammlung vornehmen, die für politische Strafgerichtsbarkeit zuständig wurde.
  • Milderung oder Beseitigung von Schulden, Abschaffung der Schuldknechtschaft: 326 v. Chr. wurde durch die Lex Poetelia Papiria de nexis die Möglichkeit von Tötung oder Versklavung des Schuldners abgeschafft.
  • (fast) vollständige formalrechtliche Gleichstellung (nur wenige politisch nicht wichtige Priesterämter blieben ausschließlich Patriziern vorbehalten)
  • Erlaubnis einer Ehe zwischen Partnern unterschiedlicher Stände: Die Zulässigkeit einer Heirat/Ehe (Aufhebung eines Eheverbots) zwischen einer Patrizierin/einem Patrizier mit einem Plebejer/einer Plebejerin (dieses Eherecht heißt lateinisch connubium), die anfangs nicht gegeben war, wurde 445 v. Chr. gewährt.
  • passives Wahlrecht auch für Plebejer und damit Beteiligung an der Leitung des Staates : Passives Wahlrecht für Plebejer wurde eingeführt, das heißt Wählbarkeit auch zu den höchsten Amtern (wie Konsul, Praetor, Zensor, Diktator), sie konnten formalrechtlich nach und nach – z. B. öffneten die Leges Liciniae Sextiae 367/6 v. Chr. den Zugang zum Konsul-Amt - Magistrate [Beamte/Amtsträger/Amtsinhaber werden,): Dies führte zu Aufnahme von Plebejern in den Senat und Stimmberechtigung dort.
  • Anerkennung plebejischer Organisationen als Einrichtungen (Institutionen) des Gesamtstaates: Volkstribunen mit Recht auf Beistand/Hilfe [ius auxilii], Interzessionsrecht [Recht zum Dazwischentreten, ein Einspruch gegen Entscheidungen von Magistraten, der diese außer Kraft setzt), Unantastbarkeit/Unverletzlichkeit [sacrosanctitas], Befugnis, Gesetze zu beantragen und Anklage zu erheben; Versammlung der Plebs [concilium plebis], die in Abstimmungen etwas beschließt)
  • Verbindlichkeit von Beschlüssen der Versammlung der Plebs für das römische Gesamtvolk: Durch die Lex Hortensia 287 v. Chr. wurden Beschlüsse der Plebs (plebiscita) als für das römische Gesamtvolk (populus) verbindlich erklärt (Livius periocha 11, Laelius Felix bei Gellius 15, 27, 4, Plinius, Naturalis historia 16, 37; Gaius, Institutiones 1, 39).

Albrecht  23.09.2015, 08:11

Bücher enthalten Informationen, z. B.:

Bleicken, Geschichte der römischen Republik. 6. Auflage. München : Oldenbourg, 2004 (Oldenbourg-Grundriss der Geschichte ; Band 2), S. 20 – 28

Wolfgang Blösel, Die römische Republik : Forum und Expansion. Originalausgabe. München : Beck, 2015 (C. H. Beck Geschichte der Antike. C. H. Beck Paperback ; 6154), S. 36 - 65

Klaus Bringmann, Geschichte der römischen Republik : von den Anfängen bis Augustus. 2., Jochen durchgesehene Auflage. München : Beck, 2010 (Beck's historische Bibliothek), S. 61 – 72

Martin Jehne, Die Römische Republik : von der Gründung bis Caesar. 3., durchgesehene Auflage. München : Beck, 2013 (Beck'sche Reihe : C.-H.-Beck-Wissen ; 2362), S. 24 – 37

Michael Sommer, Römische Geschichte. Band1: Rom und die antike Welt bis zum Ende der Republik : mit 9 Zeittafeln. Stuttgart : Kröner, 2013 (Kröners Taschenausgabe ; Band 449), S. 80 – 101

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