Was Bedeutet Nobilität?

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Nobilität (lateinisch nobilitas) bedeutet übersetzt Bekanntheit, Berühmtheit, Vornehmheit, Vorzüglichkeit. Nobilität ist die Bezeichnung für die politische Elite, die Führungsschicht der römischen Republik nach dem Ende der Ständekämpfe zwischen Patriziern und Plebejern.

Die Nobilität war eine besondere Art von Aristokratie und gründete im Ausüben hoher politischer Ämter aufgrund einer Wahl. Die Zugehörigkeit war nicht strikt erblich, auch wenn sich in der Praxis Reichtum und Beziehungen vornehmer Familien weitgehend durchsetzten. In der Zeit der Republik war die Nobilität auch Gruppe mit gesetzlichen Vorrechten.

Als Nobilis (Plural: Nobiles; substantiviertes Adjektiv; nobilis = kenntlich, bekannt, berühmt; vornehm, edel; vorzüglich) galt, wer Vorfahren hatte, die Konsul (consul) gewesen waren. Ganz genau formalisiert war die Verwendung der Bezeichnung nicht daraufhin, welcher Vorfahr genau welches höchste Amt erreicht hatte.

Zur Nobilität gehörten neben Patriziern auch eine Anzahl (reicher/einflußreicher) Plebejer.

In Büchern zur römischen Geschichte gibt es dazu Darstellungen, z. B.:

Jochen Bleicken, Geschichte der römischen Republik. 6. Auflage. München : Oldenbourg, 2004 (Oldenbourg-Grundriss der Geschichte ; Band 2), S. 28 – 29

Klaus Bringmann, Geschichte der römischen Republik : von den Anfängen bis Augustus. 2., durchgesehen Auflage. München : Beck, 2010 (Beck's historische Bibliothek), S. 72:
„Die Entstehung der Nobilität (nobilitas, d. h. soviel wie ‹Vornehmheit›) war mit dem Aufstieg einer plebejischen Elite in das höchste Amt des Staates verknüpft. Sie war, obwohl der geschlossene Kreis der patrizischen Geschlechter zu ihr gehörte, im Gegensatz zu diesem kein reiner Geburtsadel, sondern eine Aristokratie, die prinzipiell offen war für die Aufnahme von Aufsteigern (homines novi, d. h. ‹neue Leute›). Wer es durch Volkswahl bis zum Konsulat gebracht hatte, gehörte für seine Person ebenso wie seine Nachkommen zur Nobilität und damit zum eigentlichen Führungszirkel der römischen Republik. In einem strengen Sinne wurden nur die Familien zur Nobilität gerechnet, die unter ihren Vorfahren auf einen oder mehrere Konsuln verweisen konnten. Nicht altadliger Herkunft, sondern die in den Ämtern erbrachten Leistungen, vor allem die militärischen, waren die Legitimation der neuen, aus Patriziern und Plebejern bestehenden Aristokratie. Und es waren diese Leistungen, die eigenen und die der Vorfahren, die den Anspruch auf Berücksichtigung bei den Volkswahlen begründeten. Die hohen Staatsämter galten als Prämie der Tüchtigkeit und des Verdienstes, und nicht zufällig wurden sie als ‹Ehren› (honores) bezeichnet. Wie in allen aristokratischen Gesellschaften antwortete dem ‹Verdienst› und der ‹Wohltat› (beneficium) die Ehre, in Rom vor allem in Gestalt der vom Volk vergebenen hohen Staatsämter. Es war in den Verhältnissen der Zeit begründet, daß die Leistungen im Krieg die höchste Anerkennung genossen.“