Urlaubstage bei Zurückbehaltungsrecht?
Guten Tag,
folgendes Szenario: Es stehen 3 Gehälter seitens des Arbeitgebers aus. Diese wurden vom Arbeitnehmer abgemahnt. Nun ist besagter Arbeitnehmer 3 Wochen im Urlaub und währenddessen ist auch die Frist für die Zahlung gesetzt.
Die Zahlung bleibt weiterhin aus, der AN macht während des Urlaubs von seinem Zurückbehaltungsrecht Gebrauch.
Wird der Urlaub somit dem AN wieder gutgeschrieben oder sind diese vom Fall ausgeschlossen und werden trotz Arbeitsniederlegung abgegolten?
Vielen Dank für mögliche Informationen oder Hilfestellung.
Kannst du bitte deine Frage verständlich formulieren?
Werden die Urlaubstage während der Zeit der Arbeitsniederlegung dem Arbeitnehmer wieder gutgeschrieben?
2 Antworten
Der Arbeitnehmer hat grundsätzlich Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub. Während des Urlaubs ist der Arbeitgeber verpflichtet, das Urlaubsentgelt zu zahlen. Bleibt diese Zahlung aus, könnte der Arbeitnehmer theoretisch von seinem Zurückbehaltungsrecht Gebrauch machen, auch wenn er sich im Urlaub befindet.
Wenn der Arbeitnehmer während seines Urlaubs sein Zurückbehaltungsrecht ausübt, könnte argumentiert werden, dass der Urlaub in dieser Zeit nicht seinen Zweck erfüllt hat, da der Arbeitnehmer nicht für die freie Zeit bezahlt wurde. In diesem Fall könnte der Arbeitnehmer berechtigt sein, den Urlaub nachträglich gutgeschrieben zu bekommen, da ein bezahlter Urlaub gesetzlich vorgeschrieben ist (§ 1 BUrlG).
Ein rechtlicher Anspruch auf Gutschrift des Urlaubs ist nicht klar geregelt, wenn der Arbeitnehmer trotz Urlaub von seinem Zurückbehaltungsrecht Gebrauch macht. Gerichte könnten das unterschiedlich auslegen, daher würde es sich in deinem Beispiel empfehlen, dass du dir bei einem Rechtsbeistand Hilfe holst.
Wobei man aber dazu sagen muss, dass es keinen automatischen Anspruch auf die Gutschrift des Urlaubs gibt, das ist rechtlich nicht genau geregelt.
Daher bleibt's dabei, würde einen Anwalt für Arbeitsrecht aufsuchen und schleunigst den AG wechseln.
Es kommt darauf an aus welchen Gründen eine Arbeitsniederlegung erfolgt ist.
Vielen Dank, das macht durchaus Sinn und hilft mir für den weiteren Weg in besagter Situation. Danke für die kompetente Ausführung.