Urlaubsregelung Alleinerziehend?
Hallo, vielleicht weiß das ja jemand von euch. Ich wollte mein Urlaub für 2013 einreichen. Da ich einen Schulpflichtigen Sohn habe, leider in den Ferien natürlich. Nun meint mein neuer Chef, das wir dies in der Abteilung im Januar erst regeln. Was schon sehr blöd auch ist, da ich im November/Dezember den Sommerurlaub buchen wollte - Frühbucherpreis. Ich bin dort schon sehr lange und bis zum Wechsel der Geschäftsleitung gab es nie eine Frage. Die Kollegen haben den Urlaubsschein gegengezeichnet, bei Überschneidungen haben wir darüber gesprochen und gut. Jetzt ahne ich böses, wer weiß nun darf ich vielleicht nicht mehr an Ostern und Pfingsten nehmen und auch an zwei Brückentagen ist die Schule geschlossen. Jedoch habe ich Alleinerziehend ja keine Betreuung für mein Kind dann, weiß nicht ob das zählt?? Ist der Arbeitgeber verpflichtet mir in den Ferien Urlaub zu geben oder nur den Auszubildenden??? Gibt es da irgendetwas als Grundlage. Vielen Dank für euer Hilfe.
Ich würde ja gerne wechseln, aber mit 25 Std. und zu meinem alten Gehalt nicht so einfach. Kann mich ja nicht schlechter Stellen als jetzt. Hatte zwar jetzt vor zwei Tagen ein Bewebungsgespräch, bis jetzt noch kein Rückinfo. Schade Schade, daher muss ich mir Gedanken machen.
3 Antworten
Das ist allein dein Problem, der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet darauf Rücksicht zu nehmen, das du alleinerziehend bist. Meines Wissens nach gibt es da nur gesetzliche Bestimmungen bei Krankheit des Kindes. Für den AG zählen allein betriebliche Gründe. Er kann auch Werksferien vorschreiben, dann hat man gar keine Wahl wann man Urlaub hat.
Nein, einem kinderlosen Kollegen der die gleiche Aufgabe und Befähigung hat Urlaub zur gleichen Zeit gewähren darf er nicht, dann muss er dir den Urlaub ermöglichen.
Wenn es wirklich ein A*schloch ist und er es etwa darauf anlegt dich loszuwerden, kann er sich allerdings tausend Sachen einfallen lassen, warum du den Urlaub nicht bekommst. Wie geschrieben, betriebliche Gründe gibt es viele und die gehen immer vor.
Tja, das werde wir sehe mit dem A.....! Denke werde ihn nach seinem Urlaub - gins ansprechen. Bis Januar dauert es ja noch ewig und dann muss ich auch mehr zahlen, wenn ich verreisen will. Vielen Dank für die Antwort. Wird sowieso schwierig seine Frau arbeitet seit ein paar Tage mit 20 Std. im Geschäft und die beiden habe ein Kind (Kindergartenalter). Denke das daher der Wind auch weht. Sind jetzt auch gemeinsam für eine Woche weg - daher
Schau mal, hier ist die Antwort eines Anwalts zu einer ähnlichen Frage,
http://www.123recht.net/Urlaub-als-Alleinerziehende-__f50070.html
Und hier noch ein Zitat aus dem Bundesurlaubsgesetz.
§ 7 Zeitpunkt, Übertragbarkeit und Abgeltung des Urlaubs
(1) Bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs sind die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen, es sei denn, daß ihrer Berücksichtigung dringende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen, entgegenstehen.
@Zicke1008: Das heißt aber in keiner Weise, dass der AG verpflichtet ist einer Alleinerziehenden den Wunschurlaub zu ermöglichen. Es heißt lediglich, dass er nicht z.B. einem Ledigen, der die gleiche Tätigkeit ausführt zur gleichen Zeit Urlaub gewähren darf, während der Alleinerziehenden der Urlaub verweigert wird. Nur in diesem Fall muss er die Alleinerziehende bevorzugen.
Ich hoffe Du hast recht da die sozialen Gesichtspunkte ganz auf meiner Seite sind. Dumm ist nur das seine Frau seit neuestens bei uns in der Abteilung ist und die beiden ein Kind im Kindergarten haben. Wer weiß, vielleicht daher erst die Klärung im Januar. Echt blöd. Aber den § 7 merke ich mir. DANKE
Ich habe auch nichts gegenteiliges behauptet, sondern nur zitiert.
Ein guter AG nimmt Rücksicht auf die persönlichen Belange und Lebensumstände seiner Mitarbeiter. Hilft dir nicht wirklich, mußte aber mal gesagt werden.
Rechtlich hast du keinen Anspruch auf Urlaub in den Ferien, wenn betriebliche Gründe dagegen sprechen. Der AG sollte zwar die Wünsche berücksichtigen und muß auch eine Art Sozialauswahl bei der Genehmigung des Urlaubs treffen, wie primusvonquack es treffend beschrieben hat.
Wenn der AG jedoch betriebliche Gründe anführt und keine Einigung möglich ist, führt das im Endeffekt nur dazu, daß der AG sich selbst ins Knie schießt, weil der Mitarbeiter aufgrund seiner familiären Situation eher mal ausfällt und sei es auf gelben Schein, weil keine Betreuungsmöglichkeit für das Kind vorhanden ist.
Du könntest jetzt Vabanque spielen und den Sommerurlaub buchen, selbstverständlich mit Reiserücktrittsversicherung und vernüftigen Stornolösungen. Du solltest auch versuchen, eine Betreuung für dein Kind zu finden, wenn Brückentage schulfrei sind. Nachbarn, Freunde, Eltern von Schulkameraden etc. ansprechen. Oder in den sauren Apfel beißen und das Kind generell zur Nachmittagsbetreuung anmelden.
Ja da werde ich mir mal Gedanken darüber machen. Ist schon komisch warum die Abteilung erst im Januar 2013 den Jahresurlaub absprechen soll oder??? Bis jetzt hat es wie gesagt auch immer gerreicht das die Abteilung den Urlaub gegengezeichnet hat. Daher wusste ja jeder, wann der andere gehen wollte und ob es dabei zu Überschneidungen kommt. Irgendwie merkwürdig, je länger ich darüber nachdenke. Werde ihn nach seinem Urlaub ansprechen. DANKE für die Antwort
Es ist eigentlich üblich, die Urlaubsplanung im Januar abzusprechen. Das kenne ich aus vielen Betrieben. Daß die Frühbucherrabatte im November/Dezember des Vorjahres zu haben sind, wenn es um Urlaubsbuchungen geht, kann ein Betrieb wahrlich nicht auch noch berücksichtigen ;-)
Das heißt Du bist der Meinung das alleine betriebliche Gründe für die Urlaubsverteilung ausschlaggebend sind. Es ist egal, ob man ein Kind hat oder nicht. Gemein wäre es dann, wenn er einem Kollegen die Osterferien zusagt und mir verweigert, bei gleichen Aufgabengebiet. Toll :-(