Urlaubsregelung Alleinerziehend?

3 Antworten

Das ist allein dein Problem, der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet darauf Rücksicht zu nehmen, das du alleinerziehend bist. Meines Wissens nach gibt es da nur gesetzliche Bestimmungen bei Krankheit des Kindes. Für den AG zählen allein betriebliche Gründe. Er kann auch Werksferien vorschreiben, dann hat man gar keine Wahl wann man Urlaub hat.


miro007 
Beitragsersteller
 10.10.2012, 20:33

Das heißt Du bist der Meinung das alleine betriebliche Gründe für die Urlaubsverteilung ausschlaggebend sind. Es ist egal, ob man ein Kind hat oder nicht. Gemein wäre es dann, wenn er einem Kollegen die Osterferien zusagt und mir verweigert, bei gleichen Aufgabengebiet. Toll :-(

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primusvonquack  10.10.2012, 20:36
@miro007

Nein, einem kinderlosen Kollegen der die gleiche Aufgabe und Befähigung hat Urlaub zur gleichen Zeit gewähren darf er nicht, dann muss er dir den Urlaub ermöglichen.

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primusvonquack  10.10.2012, 20:39
@primusvonquack

Wenn es wirklich ein A*schloch ist und er es etwa darauf anlegt dich loszuwerden, kann er sich allerdings tausend Sachen einfallen lassen, warum du den Urlaub nicht bekommst. Wie geschrieben, betriebliche Gründe gibt es viele und die gehen immer vor.

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miro007 
Beitragsersteller
 10.10.2012, 20:45
@primusvonquack

Tja, das werde wir sehe mit dem A.....! Denke werde ihn nach seinem Urlaub - gins ansprechen. Bis Januar dauert es ja noch ewig und dann muss ich auch mehr zahlen, wenn ich verreisen will. Vielen Dank für die Antwort. Wird sowieso schwierig seine Frau arbeitet seit ein paar Tage mit 20 Std. im Geschäft und die beiden habe ein Kind (Kindergartenalter). Denke das daher der Wind auch weht. Sind jetzt auch gemeinsam für eine Woche weg - daher

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Schau mal, hier ist die Antwort eines Anwalts zu einer ähnlichen Frage,

http://www.123recht.net/Urlaub-als-Alleinerziehende-__f50070.html


Zicke1008  10.10.2012, 20:26

Und hier noch ein Zitat aus dem Bundesurlaubsgesetz.

§ 7 Zeitpunkt, Übertragbarkeit und Abgeltung des Urlaubs

(1) Bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs sind die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen, es sei denn, daß ihrer Berücksichtigung dringende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen, entgegenstehen.

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primusvonquack  10.10.2012, 20:33
@Zicke1008

@Zicke1008: Das heißt aber in keiner Weise, dass der AG verpflichtet ist einer Alleinerziehenden den Wunschurlaub zu ermöglichen. Es heißt lediglich, dass er nicht z.B. einem Ledigen, der die gleiche Tätigkeit ausführt zur gleichen Zeit Urlaub gewähren darf, während der Alleinerziehenden der Urlaub verweigert wird. Nur in diesem Fall muss er die Alleinerziehende bevorzugen.

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miro007 
Beitragsersteller
 10.10.2012, 20:35
@Zicke1008

Ich hoffe Du hast recht da die sozialen Gesichtspunkte ganz auf meiner Seite sind. Dumm ist nur das seine Frau seit neuestens bei uns in der Abteilung ist und die beiden ein Kind im Kindergarten haben. Wer weiß, vielleicht daher erst die Klärung im Januar. Echt blöd. Aber den § 7 merke ich mir. DANKE

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Ein guter AG nimmt Rücksicht auf die persönlichen Belange und Lebensumstände seiner Mitarbeiter. Hilft dir nicht wirklich, mußte aber mal gesagt werden.

Rechtlich hast du keinen Anspruch auf Urlaub in den Ferien, wenn betriebliche Gründe dagegen sprechen. Der AG sollte zwar die Wünsche berücksichtigen und muß auch eine Art Sozialauswahl bei der Genehmigung des Urlaubs treffen, wie primusvonquack es treffend beschrieben hat.

Wenn der AG jedoch betriebliche Gründe anführt und keine Einigung möglich ist, führt das im Endeffekt nur dazu, daß der AG sich selbst ins Knie schießt, weil der Mitarbeiter aufgrund seiner familiären Situation eher mal ausfällt und sei es auf gelben Schein, weil keine Betreuungsmöglichkeit für das Kind vorhanden ist.

Du könntest jetzt Vabanque spielen und den Sommerurlaub buchen, selbstverständlich mit Reiserücktrittsversicherung und vernüftigen Stornolösungen. Du solltest auch versuchen, eine Betreuung für dein Kind zu finden, wenn Brückentage schulfrei sind. Nachbarn, Freunde, Eltern von Schulkameraden etc. ansprechen. Oder in den sauren Apfel beißen und das Kind generell zur Nachmittagsbetreuung anmelden.


miro007 
Beitragsersteller
 10.10.2012, 20:53

Ja da werde ich mir mal Gedanken darüber machen. Ist schon komisch warum die Abteilung erst im Januar 2013 den Jahresurlaub absprechen soll oder??? Bis jetzt hat es wie gesagt auch immer gerreicht das die Abteilung den Urlaub gegengezeichnet hat. Daher wusste ja jeder, wann der andere gehen wollte und ob es dabei zu Überschneidungen kommt. Irgendwie merkwürdig, je länger ich darüber nachdenke. Werde ihn nach seinem Urlaub ansprechen. DANKE für die Antwort

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michi57319  10.10.2012, 21:32
@miro007

Es ist eigentlich üblich, die Urlaubsplanung im Januar abzusprechen. Das kenne ich aus vielen Betrieben. Daß die Frühbucherrabatte im November/Dezember des Vorjahres zu haben sind, wenn es um Urlaubsbuchungen geht, kann ein Betrieb wahrlich nicht auch noch berücksichtigen ;-)

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