Urlaubsrecht für Ausländer!

5 Antworten

Das ist eine wirklich blödsinnige Aussage. Das Recht auf Urlaub ist für alle Arbeitnehmer mit allen Vor- und Nachteilen gleich. Man muß sich halt mit den Kollegen und dem Chef einigen, wer wann wie lange in Urlaub fährt. Einen rechtlichen Anspruch auf 4 Wochen Urlaub am Stück hat man nicht. Innerhalb der Schulferienzeiten hat ein Arbeitnehmer das Recht, einmal im Jahr an 2 zusammenhängenden Wochen Urlaub zu machen. Alles andere ist wirklich Verhandlungssache.

Das mit den Ausländern wäre mir neu. Grundsätzlich gelten 24 Werktage nach Bundesurlaubsgesetz.


albertina71 
Beitragsersteller
 22.01.2009, 20:55

Ich habe 36 Tage Ulaub im Jahr das sind 6 Wochen da kann man 4 woche bekommen

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Guzza  22.01.2009, 20:56
@albertina71

Die 24 Tage nach BUrlG sind Minimum. Schön, wenn Du sogar auf 36 Tage kommst.

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mhh ist mir neu...auch für ausländer gelten die vertragsbestimmungen das was in deinem arbeitsvertrag steht ist gültig

Bin mir nicht sicher, aber ich habs mal gehört, dass man als Arbeitsnehmer ein Anrecht auf 2 Wochen zusammenhängenden Urlaub hat. Was drüber geht, ist Verhandlungssache.

So ein Gesetz gibt es nicht.