Urlaub befristeter Arbeitsvertrag?
Ich habe einen befristeten Arbeitsvertrag unterschrieben vom 10. Februar bis 30. September, also die Zeit nach meiner Ausbildung bis zum Start meines dualen Studiums (alles bei der selben Firma). Nun würde ich gerne wissen, wie viel Urlaub ich in dieser Zeit bekomme, da ich hier den Vertrag nicht ganz verstehe. 3 Tage sollte ich jetzt von der Ausbildung dieses Jahr anteilig noch nehmen, da ich ja im Februar fertig bin. Grundsätzlich werden immer 30 Tage pro Jahr gewährt, jedoch steht auch im Vertrag, dass auch bei ausscheiden in der zweiten Jahreshälfte der Urlaubsanspruch gezwölftelt wird, wobei die Kürzung allerdings da nur insoweit erfolgt, dass dadurch nicht der gesetzlich vorgeschriebene Mindesturlaub unterschritten wird. Habe ich nun dann 18 Tage (also anteilig gezwölftet, 20 Tage weil das der Mindesturöaib pro Jahr ist gesetzlich oder sogar 30 Tage, weil ich online gelesen habe, dass ab über sechs Monaten voller Urlaubsanspruch besteht? Vielen Dank im Voraus :)
1 Antwort
Nach dem Bundesurlaubsgesetz BUrlG § 4 "Wartezeit" hast Du für das Jahr 2023 Anspruch auf den vollen Jahresurlaub, da das Arbeitsverhältnis bei seiner Beendigung in der 2. Jahreshälfte länger als 6 Monate bestanden haben wird.
Dieser Anspruch betrifft zunächst nur den gesetzlichen Urlaub.
In Deinem Vertrag, der Dir einen über den gesetzlichen Anspruch hinausgehenden Urlaub gewährt, ist geregelt, dass bei einem unterjährigen Ausscheiden (wenn das Arbeitsverhältnis wie bei Dir vor dem 31.12. beendet wird) der Urlaub anteilig berechnet wird: 1/12 für jeden vollen Monat des Beschäftigungsverhältnisses.
Bei dieser anteiligen Berechnung darf aber der gesetzlichen Anspruch von von 24 Werktagen - bei einer 6-Tage-Woche, entsprechend 20 Arbeitstage bei einer 5-Tage-Woche, 16 bei einer 4-Tage-Woche usw. - nicht gekürzt werden.
Du hast einen Jahresurlaubsanspruch von 30 Tagen; das Arbeitsverhältnis (die Zeit bis zum 10.02. ist hier mit zu berücksichtigen; es wird also ab dem 01.01. gerechnet) wird bei bei seiner Beendigung 9 Monate bestanden haben. Wegen der anteiligen Berechnung hast Du also Anspruch auf 9/12 des Jahresurlaubs von 30 Tagen für das Kalenderjahr 2023 (gerechnet, wie gesagt, ab dem 01.01.), also Anspruch auf 22,5 Tage, die auf 23 Tage aufzurunden sind (so BUrlG § 5 "Teilurlaub" Abs. 2).
Bei einer 5-Tage-Woche wird dadurch also der gesetzliche Urlaubsanspruch (20 Arbeitstage) nicht beschnitten; hast Du jedoch eine 6-Tage-Woche, wäre der anteilige Urlaub von 23 Tage zu niedrig, Du hättest dann Anspruch auf 24 Tage.