,,Unwissenheit schützt vor Strafe nicht'', stimmt das überhaupt?

5 Antworten

Wer beispielsweise unwissend verfassungsfeindliche Symbole verwendet, wird dennoch zur Rechenschaft gezogen. Wer seine Unwissenheit glaubhaft belegt, wird mit einer geringeren Strafe davon kommen. Bestraft wird aber fast immer.


americanpielove 
Beitragsersteller
 24.06.2024, 16:55

Wikipedia: ,,Beispiel: Wenn ein Ausländer, der aufgrund eines umgeleiteten Fluges unerwartet in Deutschland landet und über kein Wissen deutscher Gesetze verfügt (und auch nicht muss, da er schließlich nicht nach Deutschland reisen wollte), etwas tut, was in Deutschland verboten ist, in anderen Staaten aber typischerweise erlaubt ist (z. B. Hakenkreuze offen tragen), handelt es sich um einen Verbotsirrtum, weil er nicht damit rechnen konnte, ein Gesetz zu brechen.''

also nein ganz allgemein stimmt das nicht.

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Wenn man geistig nicht fähig ist zu erkennen, dass man was falsches tut, zb wegen schweren psychischen Störungen, DANN bekommt man keine Strafe.

Wenn man aber als normaler, gesunder Mensch zb etwas aus einem anderen Haushalt mitnimmt und denkt es sei nicht strafbar, weil die Tür offen stand, dann ist man an seiner Idiotie selbst Schuld und muss die Folgen tragen. Sonst könnte sich ja jeder rausreden.

Wenn du Hausaufgabe aufhatest wusstest das aber nicht und hast sie nicht gemacht bekommst dann wohl Ärger oder.

Solche Binsenweisheiten halten sich eben immer in den Köpfen der Leute, sind aber nicht immer zwangsweise 100% korrekt.

Wenn Du eine Tempoüberschreitung machst, z.B., und das Schild der Kilometerbeschänkung vorher nicht gesehen/wahrgenommen hast, dann schützt Dich Deine Unwissenheit auch nicht! Deshalb

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

ant8eart  24.06.2024, 18:26

das waere jedoch ein Tatbestandsirrtum. Das Verbot war ja grundsaetzlich bekannt.

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