Untertischgerät selbst anschließen. Wer haftet im Schadensfall?
Hallo in die Runde,
da in meiner Küche nur ein Kaltwasseranschluss vorhanden ist, habe ich ein Untertischgerät (natürlich mit Niederdruckarmatur) installiert. Das Gerät läuft nun seit einer Woche ohne Probleme. Allerdings habe ich aus dem Bekanntenkreis Geschichten gehört, laut denen die Geräte geplatzt sind und einen Wasserschaden verursacht haben.
Nun habe ich ein ungutes Gefühl, da ich kein Installateur bin. Übernimmt eine Hausratversicherung im Schadensfall die Kosten für die Beseitigung des Schadens?
Falls nicht, würde ich das Gerät umtauschen und ein Gerät durch eine Fachfirma einbauen lassen. Kostet nur leider mehr als doppelt so viel.
Freue mich auf Eure Antworten.
Beste Grüße
Grido
3 Antworten
Hallo Grido,
ein Niederdruckgerät, das richtig angeschlossen wird/wurde, kann gar nicht platzen, wichtig ist, dass die Leitungen richtig plaziert sind und auch die Drossel (wie eine Düse) verbaut wurde!
Nachdem er aber schon ein paar Wochen problemlos läuft, machst Du Dir unnötig Gedanken!
Im Zweifelsfall frage Deinen Versicherungsmakler, welche Versicherung im Falle eines Falles greift!
Hausrat usw. übernehmen bis auf grob fahrlässiges verhalten immer. Wenn du also glaubhaft amchen kannst, kein totaler Stümper zu sein oder eindeutig etwsa falsch geamcht hast, zahlt die Versicherung,. Es geht ja bei solchen Geräten auch nur um das Anschließen von flexiblen Leitungen und einstecken, keine hohe Installationskunst.
wenn der Schaden herstellerbedingt ist, der Hersteller, Vertreiber (Produktfehler/-mängel),
wenn der Schaden installationsbedingt ist (falsche, mangelhafte Installation), der Installateur
sofern verdeckte oder praktisch entstandene Mängel, ist dann entweder der Hersteller oder dessen Prüfmanagement/ Qualitätsmanagement oder der Anwender durch falschen, unsachgemäßen Gebrauch, auch nach der erfolgten Unterweisungspflicht des Installateurs, der Verursacher des Schadens, …
Hierzu muss noch ergänzt werden, wenn der Schaden herstellerbedingt aber für einen Fachmann ersichtlich gewesen wäre, dann auch der Installateur --> Dies betrifft z.B. alle elektronischen Mängel, da das Untertischgerät vor der Inbetriebnahme auf die Funktionsfähikeit zu prüfen ist.