Unterschied zwischen Kronvasallen & Untervasallen?

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Kronvasallen hatten ihr Lehen direkt vom Reich bzw. König. "Reichslehen" nannte man diese Lehen deshalb. Belehnte konnten Herzöge, Reichsfürsten, Grafen oder Edelherren sein (also der Personenkreis, der im Mittelalter zum Adel gerechnet wurde und später den eigentlichen Hohen Adel bildete), aber auch ganz einfache Ministeriale (der Personenkreis, aus dem sich der spätere Niedere Adel bildete), die sogenannten Reichsministerialen.

Untervasallen hatten ein sogenanntes "Afterlehen", also war deren Lehnsherr selber ein Vasall (Belehnter), entweder vom Reich, von einem Bistum oder von einem Territorialfürsten. Untervasallen waren meistens Ministeriale, die das Lehen von ihrem Herrn trugen und ihm dafür als Burgmann oder Vogt auf einer seiner Burgen dienten. Oft waren aber auch Patrizier oder vermögende Stadtbürger Untervasallen von Ministerialen. Man spricht hier von "Bürgerlehen". In diesen Fällen dienten die Untervasallen ihren Lehnsherren natürlich nicht in der Art, wie es ritterliche Vasallen taten, also mit dem Schwert. Stattdessen zahlten sie die sogenannte "Lehnware".


Die Ritter und Mönche nennt man auch Untervasallen.

Die Kronvasallen unterstanden dem König. Kronvasallen sind Herzöge, Grafen, Bischöfe und Äbte.