Unterschied zwischen deliktfähig und strafmündig?
Ich würde gerne wissen was der genaue Unterschied zwischen Deliktfähigkeit und Strafmündigkeit ist.
3 Antworten
Deliktfähig ist man ab dem 7. Geburtstag.
D.h. bei Einsicht in die Tat kann das Kind zu zivilrechtlichem Schadensersatz verpflichtet werden. Es wird dann ein Titel erstellt und der muss dann nach dem 18. Geburtstag bedient werden.
Strafmündig ist man ab dem 14. Geburtstag. Ab diesem Tag kann man strafrechtlich verfolgt werden und kann auch ins Gefängnis kommen.
Strafmündigkeit bedeutet, dass, wenn ein Jugendlicher über 14 Jahre eine Straftat begeht, dass dieser bestraft werden kann. Bei Deliktfähigkeit ist der Jugendliche in der Lage zu wissen, was er getan hat, er kann dafür aber in dem Sinne nicht belangt werden.
Kein Problem. Leider wissen viele Kids nicht, dass sie schadenersatzpflichtig gemacht werden können, wenn sie Schäden anrichten, die denken, da sie nicht strafmündig sind, kann ihnen nichts passieren. Deshalb ist es ganz gut, wenn sowas hier gelegentlich thematisiert wird.
Deliktfähig = Die fähigkeit ein Delikt zu begehen.
Strafmündig = sich strafbar machen zu können
Nö, Deliktfähigkeit bedeutet, dass Kinder ab dem 7. Lebensjahr für Schäden, die sie anrichten, entsprechend ihrer Einsichtsfähigkeit schadenersatzpflichtig gemacht werden können.