Unterschied emeritiert vs. pensioniert?

2 Antworten

Eine Emeritierung (Entpflichtung) befreit ProfessorInnen von ihren alltäglichen Dienstpflichten. Emeritierte ProfessorInnen besitzen aber weiterhin alle akademischen Rechte. Also ein emeritierter Professor muss sich nicht mehr um irgendwelche "Verwaltungssachen" kümmern, darf aber weiter MagisterkandidatInnen und DoktorandInnen betreuen und Prüfungen abnehmen. Es hat auch oftmals das Recht auf ein Büro an der Uni oder darf Mitglied in akademischen Kommissionen sein. Dies gilt nur noch fuer ProfessorInnen, die nach einem alten Dienstrecht eingestellt wurden. In der Regel vor 1975, was aber in den Bundesländern unterschiedlich geregelt ist. Man ging früher davon aus, dass ein akademischer Lehrer (Professor) ein "lebenslang Beruferner" ist, der nicht in den Ruhestand geht, sondern immer weiter lehrt.

Pensionierte ProfessorInnen haben keine Dienstpflichten mehr und dürfen auch nur noch eine bestimmte Frist nach der Pensionierung Prüfungen abnehmen und DoktorandInnen betreuen. Sie verlieren also auch die akademischen Rechten und haben keine Rechte mehr, wie etwa ein Dienstzimmer an der Uni.

Allerdings gibt wegen der Knappheit an ProfessorInnen in vielen Bundesländern und der Unterfinanzierung der Universitäten Programme und Sonderregelungen, die es auch pensionierte ProfessorInnen erlauben weiter zu lehren und Prüfungen abzunehmen.

Die "Grenzen" zwischen "Emeritis" und pensionierten verschwinden im Bereich der Lehre und Forschung je nach Bundesland und Universität, weil man durch die emeritierten und pensionierten ProfessorInnen natürlich Geld sparen kann.

Es kommt immer auf die Uni und die Verträge an, aber generell kann man sagen, dass ein emeritierter Professor, sich nicht mehr um Dienstpflichten kümmern muß und sich stattdessen auf z.B. Prüfungen oder Betreuung von Doktoranden konzentrieren kann. Wenn er pensioniert wird, dann fallen auch diese beiden Dinge weg.