Unterlassungsklage vom alten Arbeitgeber wegen schlechter Bewertung was tun?

8 Antworten

Ich versuche es kurz und bündig zu machen. Deine Aktion ist ebenfalls strafrechtlich relevant, nennt man üble Nachrede, oder auch Verleumdung, je nachdem was zutrifft. Jeder dadurch entstehende Schaden kann an dich weitergeleitet werden. Ich würde mir meinen Stolz aus dem Hintern pressen, die Berwertung löschen, und hoffen das dein ehemaliger Arbeitgeber dir ein entsprechendes Arbeitszeugnis ausstellt.

Man kann alles auf rechtlich einwandfreier Art lösen. Mit der Stundenabrechnung gibt es die Möglichkeit zur Lohnbuchhaltung zu gehen und nachzufragen, wie die zustande kommt.

Jeder Arbeitgeber hat überdies das Recht die Arbeitsleistung seiner Angestellten zu überprüfen, soviel zum Vorbeifahren an den Objekten. Dazu sind Revierleiter und Objektleiter auch da.

Mobbing dürfte schwer zu beweisen sein, die noch dort angestellten beteiligten Mitarbeiter werden sich nicht zur Sache äußern, denn sie wollen ihren Job behalten. Du wirst alleine da stehen. All das gilt natürlich nicht nur für das Bewachungsgewerbe.


Simone7731 
Beitragsersteller
 14.07.2024, 11:31

die Bewertung habe ich einfach umformuliert, so dass es nicht relevant oder angreifbar ist . Die Mitarbeiter haben alle nach der Reihe gekündigt und haben ebenfalls Post vom Anwalt . Selbstverständlich habe ich es schriftlich bekommen bezüglich Mobbing . Also auf in den Kampf

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Du kannst dich weigern so viel du willst am Ende wirst du Sie runter nehmen oder entsprechende rechtliche Konsequenzen ziehen müssen.

Und ob deine ADAV Rechtschutz das bezahlt hängt davon ab was in der Rechtschutz verinbart ist aber ich gehe mal davon aus dabei geht es um Sachen zum Auto also nein die Gerichtskosten müsstest du selbst tragen.

Es gibt Portale auf denen man sowas bewerten kann, auch anonym aber das auf google wirst du am Ende runter nehmen müssen.

Stelle keine Behauptungen auf, die Du nicht beweisen kannst.

Den Rest überlasse einem Anwalt.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.

du solltest sehr sehr sehr dringend faktische Beweise haben die das belegen oder es kann sehr sehr teuer für dich werden. Normale ADAC Mitgliedschaft wäre nur Verkehrsrechtsschutz.


Simone7731 
Beitragsersteller
 14.07.2024, 08:34

Ich habe eine Premium Versicherung

Verkehr , Beruf , Privat

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geheim007b  14.07.2024, 09:04
@Simone7731

dann dürfte es versichert sein. Was dennoch wichtig ist ist aktive belege zu haben die vor Gericht stand halten. d.h. du brauchst Beweise.

" Statt 165 Stunden wurden 125 abgerechnet"

hast du das eingeklagt und gewonnen? Wenn nein warum nicht?

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ZuumZuum  14.07.2024, 09:04
@geheim007b

Wenn der Arbeitgeber ihn wegen übler Nachrede oder Verleumdung anzeigt, dann wird da sehr wohl auch Strafrecht draus.

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geheim007b  14.07.2024, 09:08
@ZuumZuum

generell sind auch verleumdnung bei juristischen personen möglich, allerdings wird es da schon komplizierter. Realistisch geht es ums Geld, und das ist Strafrecht und ich kann mir da leicht Streitwerte über 10.000€ vorstellen + ganze Gerichtskosten hinten dran. Das kann verdammt teuer werden und bevor man auf bockig schaltet sollte man sich schon sehr sicher sein dass man Gewinnt.

Er muss unbedingt zum Anwalt der ihn beraten muss. Der wird z.B. meine Frage oben stellen.... denn wenn ich nur 125 Stunden von 165 bezahlt bekomme würde ich das einklagen. Wenn nicht dürfte die beweiskraft kritisch sein und genau darum gehts.

"Arbeitgeber fährt an den Objekten lang um zu kontrollieren , Mobbing in der Firma "

und auch dass wird schwer zu beweisen sein.

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ZuumZuum  14.07.2024, 09:11
@geheim007b

"Arbeitgeber fährt an den Objekten lang um zu kontrollieren

Deshalb auch meine Nachfrage, ob er im Bewachungsgewerbe tätig ist, denn da ist das normal das der Revierleiter oder der Objektleiter zu Kontrollen vorbei kommt. Jeder Arbeitgeber hat jederzeit das Recht, die Arbeitsleitung seiner Angestellten zu überprüfen.

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Du hast viel zu viel subjektive Wahrnehmung in deine Bewertung mit einfließen lassen.

"Arbeitgeber fährt an Objekten lang um zu kontrollieren" ???

Mobbing? Aussage gegen Aussage.

Im Zweifel muss alles objektiv begründbar sein.

Gerade beim Thema Lohn könntest du es gut beweisen mit Abrechnungen usw.

Aber alles was subjektiv ist wird schwierig sein.

Um ehrlich zu bleiben aktuell so geschrieben stellt es schon eine Rufschädigung dar.

Aber du kannst die alte Löschen und eine differenzierte ausgewogene Bewertung hinterlassen.