Unterhaltszahlungen einstellen?
Hallo
Meine Ex und ich haben ein Kind. Sie hat mich betrogen und es ist deswegen in die Brüche gegangen.
Sie behält das Kind
Zur Frage:
Wenn ich von DE in die Schweiz gehe, bin ich dann trotzdem noch unterhaltspflichtig, bzw. wird das vollstreckt?
3 Antworten
Nutzer, der sehr aktiv auf gutefrage ist
Angenommen du enziehst dich der Unterhaltszahlungen dann springt bis zum 12 Lebensjahr das Amt ein. Aber dieses Zahlungen wird das Amt versuchen von dir wieder zuholen. Mit einem Titel sogar 30 Jahre lang. Zahlst du dann auch nicht die Unterhaltszahlungen vom 12 - 18 Lebensjahr kann sogar deine Ex das einklagen und mit einem Titel sogar 30 Jahre lang. Also überlege es dir nochmal.
Wenn ich von DE in die Schweiz gehe, bin ich dann trotzdem noch unterhaltspflichtig,
Ja.
bzw. wird das vollstreckt?
Ja.
Sie hat mich betrogen
Das ist für den Kindesunterhalt irrelevant.
Ja natürlich du musst Unterhalt zahlen sonst drohen dir Strafen.
Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Erfahrungen und Menschenkenntnisse
Das Kind kann ja nichts dafür, besser man einigt