Unsicher bei der Tätigkeit meiner Gewerbeanmeldung?

2 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Gewerberecht ist Verbraucher- und Konkurrentenschutz. Deshalb ist es richtig, dass du die Oberbegriffe der Warengruppen angeben musst, damit das Gewerbeamt weiß, welche Artikel es hier von welcher anderen Behörde zu überwachen sind (z.B. Umweltamt oder Lebensmittelaufsicht). Schreibe lieber ein paar Gruppen mehr auf, als zu wenig.


okan348n 
Beitragsersteller
 04.02.2021, 17:34

Müsste man, wenn man Artikel aus Glas verkaufen will, das ebenfalls mit rein schreiben?

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Geochelone  04.02.2021, 18:20
@okan348n

5nimm doch Haushaltswaren mit auf. Da sind auch Gläser mit drin. Oder meinst du Glasscheiben?

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okan348n 
Beitragsersteller
 04.02.2021, 18:33
@Geochelone

Ich möchte beispielsweise eine LED Glaslampe in meinem sortiment aufnehmen

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Man schreibt nur so viel wie nötig und möglichst so allgemein, dass man nicht eingeschränkt ist, aber auch keine weiteren Spezialgenehmigungen braucht, wie z. B. Gesundheitszeugnis oder so.

Was Du vorschlägst ist daher richtig und vielleicht könntest Du noch schreiben und andere Non-Food-Konsumgüter.


okan348n 
Beitragsersteller
 04.02.2021, 17:27

Müsste man, wenn man Artikel aus Glas verkaufen will, das ebenfalls mit rein schreiben?

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bwhoch2  04.02.2021, 18:34
@okan348n

Nein, denn es geht allenfalls darum, ob z. B. bestimmte Genehmigungen erforderlich sind oder ob das Gesundheits- oder Gewerbeaufsichtsamt und andere Organisationen und Institute was dagegen haben könnten und ob Du vielleicht irgendwelche Zertifizierungen, besondere Ausbildung oder so brauchst.

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Geochelone  04.02.2021, 17:30

"Non-Food-Konsumgüter" ist ist völlig unpassend. das wir kein seriöses Gewerbeamt akzeptieren.

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bwhoch2  04.02.2021, 18:32
@Geochelone

Ok, vielleicht dann:"andere Konsumgüter, außer Lebens-, Genussmittel und Getränke".

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