Uni will mich für das Nachrücken nicht berücksichtigen?
Hallo,
ich hatte eigentlich 3 Semester Jura studiert und habe dann ein Urlaubssemester beantragt und danach mich sofort exmatrikuliert. Es ging mir gesundheitlich nicht gut und ich habe gemerkt, dass der Studiengang nichts für mich war. Bei meiner Bewerbung für Lehramt, habe ich fälschlicherweise ein Wartesemester angegeben, weil man mir von meiner alten Uni am Telefon gesagt wurde, dass dieses Semester nicht als Semester gilt. Bei meiner Bewerbung für meine neue Uni, habe ich also das Sommersemester weggelassen. Jetzt habe ich bei meinem Examtrikulationsnachweis gesehen, dass mein Urlaubssemester doch als Fachsemester angerechnet wurde. Mein Nc habe ich also fälschlicherweise um 0,1 verbessert, was auch der ausschlaggebende Punkt für eine Zusage war. Ich werde natürlich morgen bei der Uni anrufen und denen von den Fehler berichten, weil dies von mir nicht böswillig war, aber kann ich nicht trotzdem am Nachrückverfahren teilnehmen? Es wäre doch echt kacke, wenn ich jetzt einfach Pech habe und ein Jahr nichts studieren dürfte.
Nachtrag: Die Uni meinte ich wäre raus und für das Nachrücken wollen sie mich nicht berücksichtigen. Könnte heulen. Kann man da irgendwas machen? Habe denen doch sogar meinen Fehler extra mitgeteilt.
2 Antworten
Nein, da kann man nichts machen. Selbst wenn du den Fehler nicht gemacht hättest, dir war ja offenbar bekannt, dass der NC um 0,1 geriner eben zur Absage führt. Sie froh, dass es dir nicht als Täuschungsversuch/Betrug angelastet wird.
Kann gar nichts als Betrug gelten, wenn ich den Fehler sofort gemeldet habe.
Wie kommt es dazu, dass du erst nach 3 Semestern merkst, dass Jura nichts für dich ist?
Weil der Druck mehr gestiegen ist. 1 Semester war okay aber 2 und 3 nicht mehr.