Uni bewerbung?

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Du kannst das so wörtlich verstehen, wie es dir mitgeteilt wurde. Im zulassungsfreien Studiengang hast Du offensichtlich einen Studienplatz bekommen und musst dich bis 1.9. immatrikulieren/einschreiben. Tust Du das nicht, dann ist der Studienpatz wieder weg. Wenn Du bis zum 1.9. einen anderen Studienplatz bekommst und diesen lieber nehmen willst, dann kannst Du den zuerst erhaltenen Studienplatz ab sofort bis 1.9. zurückgeben. Generell ist der 15.7. Anmelde- bzw. Bewerbungsschluss zum kommenden Wintersemester 24/25. Da Du dich für den Alternativstudiengang nach deiner Aussage schon beworben hast, musst Du diesbezüglich nichts mehr tun und musst abwarten, wann ein Bescheid der Hochschule kommt. Das wird meistens im August sein, so dass Du noch Zeit hast, dich zu entscheiden, welches Studium Du machen willst. Bekommst Du im zulassungsbeschränkten Studiengang jedoch eine Absage, dann könntest Du noch auf so genannte "Nachrückverfahren" hoffen, wo zurückgegebene Studienplätze erneut vergeben werden. Diese Nachrückverfahren könnten über den 1.9. hinaus laufen. In so einem Fall wäre es denkbar sich bis 1.9. im zuerst erhaltenen Studienplatz zu immatrikulieren. Bekommst Du im zulassungsbeschränkten Studiengang im Nachrückverfahren doch noch einen Platz, dann könntest Du - wenn es sich um dieselbe Hochschule handelt - dich relativ problemlos umschreiben lassen. Befindet sich der neu erhaltene Studienplatz an einer anderen Hochschule, dann würde es technisch etwas schwierig. Du müsstest dich an der ersten Hochschule exmatrikulieren, um dich an der neuen Hochschule immatrikulieren zu können. Das gibt oft u.a. ein Zeitproblem. Da lässt man sich am besten von der jeweiligen Zentralen Studienberatung helfen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Habe mein ganzes Berufsleben in Hochschulen gearbeitet