Unfallbericht an den AG?

6 Antworten

Person B sollte das als erstes seiner KFZ Haftpflicht melden.

Ob der Arbeitgeber ein Recht auf eine Unfallschilderung hat, kann Ich nicht sagen. Aber die Versicherung hat diese Definitiv.

Von daher Versicherung melden und dem Arbeitgeber mitteilen welche Versicherung dafür zuständig ist. Der Arbeitgeber kann dann Forderungen an die Versicherung stellen.

Person B kann dann wenn der Fall abgeschlossen den Schaden immernoch selber regulieren, also das was die Versichrung gezahlt hat an die Versicherung zurück zahlen, das kann er sich dann immernoch überlegen ob das Sinn macht, da er natürlich in der Versicherung hochgestuft wird.

Edit: Also Ich geh davon aus, dass der Vorfall in Deutschland stattgefunden hat.


Loyalty 
Beitragsersteller
 14.09.2020, 11:24

Also es kam kein Sachschaden zustande, sodass es der Versicherung zu melden ist. Person A hat bloß Schmerzen.

0
Christiangt  14.09.2020, 11:26
@Loyalty

Die KfZ Haftpflicht zahlt auch Personenschäden und eben auch Lohnfortzahlung. Du kannst also auch noch Schmerzensgeld fordern fals du Person A bist.

0
Sein AG möchte ein selbst geschriebenen Unfallbericht, da er von Person B die Lohnfortzahlung fordert. Darf er das?

Ja, das darf er.

Dazu kann man im § 6 Entgeltfortzahlungsgesetz u.a. nachlesen:

"Kann der AN aufgrund gesetzlicher Vorschriften von einem Dritten Schadensersatz wegen des Verdienstausfalls beanspruchen, der ihm durch die Arbeitsunfähigkeit entstanden ist, so geht dieser Anspruch insoweit auf den AG über, als dieser dem AN nach diesem Gesetz Arbeitsentgelt fortgezahlt und darauf entfallene vom AG zu tragende Beiträge zur Bundesagentur für Arbeit, Arbeitgeberanteile an Beiträgen zur Sozialversicherung und zur Pflegeversicherung sowie zu Einrichtungen der zusätzlichen Alters- und Hinterbliebenenversorgung abgefürht hat.

Weiter steht im Abs. 2:

"Der AN hat dem AG unverzüglich die zur Geltendmachung des Schadensersatzanspruchs erforderlichen Angaben zu machen"

Dein AG zahlt Dir Entgeltfortzahlung für die Arbeitsunfähigkeit, die durch den Unfall entstanden ist. Dass er dieses Geld vom Unfallverursacher zurückhaben möchte, erklärt sich ja von selbst.

Ganz nebenbei: Die Krankenkasse wird dann auch noch eine Unfallschilderung fordern, damit sie ggf. auch Kosten vom Unfallverursacher, bzw. dessen Versicherung zurückfordern kann.

Dem Arbeitgeber ist durch den Unfall von A ein Schaden entstanden, da dieser seine Arbeitsleistung nicht mehr erbringen kann.

Nach deiner Schilderung hat B schuldhaft gehandelt und ist daher schadenersatzpflichtig.


Loyalty 
Beitragsersteller
 14.09.2020, 11:25

Was wenn Person A Schuld hat.

0
Schnoofy  14.09.2020, 11:27
@Loyalty

Dazu müsste man den tatsächlichen Sachverhalt in allen Details kennen.

Ansonsten ist eine halbwegs fundierte gutachterliche Stellungnahme unmöglich.

1
Christiangt  14.09.2020, 11:28
@Loyalty

Person wird als Fürher des KFZ sehr wahrscheinlich auch Teilschuld sein. Ihr solltet alles über die KFZ Haftpflicht melden , die Regeln das.

0

ich weiss leider nicht, wie das bei euch geregelt wird.. aber in der schweiz ist jeder mitarbeiter unfallversichert (nicht-beruf und berufsunfälle).

die unfälle werden vom mitarbeiter an die personalabteilung mitgeteilt. (ja, auch mit selbstgeschriebenen unfallprotokollen). die personalabteilung ist dann dafür zuständig den unfall der versicherung melden.. dazu benötigt sie jede info.. zbsp welche körperteile betroffen sind.. welcher arzt zuständig war etc... der rest erledigt dann die versicherung.