Unfall verursacht ohne Einsicht?
Gestern morgen als ich Vorwärts aus meiner Hofausfahrt fahren wollte( ich stand halb auf dem Bürgersteig um in den Verkehr zu blicken) komm mit schneller Geschwindigkeit ein junger Radfahrer von rechts und fuhr in mein Auto.
Als ich Ausstieg fuhr er weg. Ich rief ihm hinterher: Hey Du bist in mein Auto gefahren.
Er schaute nur und fuhr einfach weiter. Ich ging wieder ins Auto um mein Handy zu holen und die Polizei anzurufen. Das sagt mein Sohn mir das er den Junge kennt.
Also dachte ich mir naja ich versuche die Nummer der Eltern rauszubekommen und kläre das mit ihnen. Um viele Ecken habe ich die Nummer der Mutter herausgefunden und Sie angerufen.
Von deren Seit kam null Einsicht und direkt der Vorwurf das der Schaden nicht vom Kind kommt und ich das nur bezahlt haben möchte. Das ich beim heraus fahren einen Einweiser bräuchte und selbst Schuld bin.
Das ihr Kind einfach weiter gefahren ist hat sie nicht interessiert.
Ich habe dann eine Anzeige bei der Polizei gemacht.
Meine Frage... Brauch ich wirklich einen Einweiser beim herausfahren?
Der Junge ist 15 Jahre alt und darf nicht auf dem Bürgersteig fahren oder?
Wie sieht mein Recht aus?
Steht es wirklich Aussage gegen Aussage?
Sollte ich mir vorab einen Anwalt nehmen? Ein Gutachten erstellen lassen?
2 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/9_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Salue
Ein Auto ist, unabhängig von der Art des Unfalles, eine potenzionelle Gefahr für schwächere Verkehrsteilnehmer. Diese Gefahr fällt zuungusten dem Halter der "gefährlichen Maschine" zu.
Der Radfahrer bekommt also im schlimmsten Fall eine Busse für das Befahren des Gehsteiges. Du hingegen, respektive Deine Haftpflichtversicherung muss für den Schaden am Velo und für evetuelle Verletzungen des schwächeren Verkehrsteilnehmers aufkommen. Du hast Glück gehabt. dem Jungen ist nichts passiert.
Wenn Du am öffentlichen Verkehrsnetz teilnehmen möchtest und dabei aus einer privaten Ausfahrt auf die Strasse fährst, hast Du dafür zu sorgen, dass Du dabei niemanden gefährdest. Du hast für eine Hilfsperson zu sorgen oder Du montierst eine Spiegel, der Dir die Einsicht auf den Gehsteig ermöglicht.
Diese Ansicht mag Dir komisch vorkommen, sie hat aber eine gewisse Berechtigung.
Tellensohn
![](https://images.gutefrage.net/media/user/silentcaesar/1602405782416_nmmslarge__0_0_960_960_e2ac34e1b18f19102f515d8e9bd9a8ba.jpg?v=1602405783000)
Falls Du eine Rechtsschutzversicherung oder ADAC-Mitgliedschaft hast, würde ich in Beratung gehen. Neutrale Zeugen des Vorgangs wären hilfreich.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/9_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Beispiel: Ein Velorennfahrer hat meinen Wagen auf einer Kreiselkreuzung "abgeschossen". Er ging davon aus, dass ich geradeaus fahren werde, ich wollte aber dreiviertel rum und hatte auch noch keine Blinker gesetzt. Das Velo hat die ganze linke Seite meines Auto zerkratzt, mit seinem Kinn hat er in die massive A-Säule ein Beule geschlagen. Das Kinn musste genäht werden.
Der Velofahrer war sich bewusst, dass er schuld ist. Das ändert aber nichts daran, dass meine Vollkasko den Schaden an meinem Auto übernehmen musste. Einzig den Selbstbehalt musste seine private Haftpflichtversicherung übernehmen.
Meine Versicherung hat mir wenigstens keinen Bonusverlust verrechnet, weil ich ja als Fahrer keine Fehler gemacht habe.
Tellensohn
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Grundsätzlich hast Du recht, aber theoretisch könnte ein Gutachter nachweisen, dass der Unfall wegen rücksichtslosem Verhalten des Radfahrers unvermeidbar war.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/14_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Du mußt vorsichtig sein. Aber ein Einweiser - nein.
Der Junge trägt mindestens eine Teilschuld. Ein Anwalt wäre ggfs. nicht schlecht, da die Familie uneinsichtig ist. Hast du eine Rechtschutzvers. oder bist ADAC Mitglied? Dann wird es einfacher.
Viel Glück!
![](https://images.gutefrage.net/media/user/migebuff/1465140411952_nmmslarge__118_1_474_474_8603ad02e8e74f5bd9be978aadcd5324.jpg?v=1465140412000)
aber ein Einweiser - nein.
§10 StVO:
Wer aus einem Grundstück, aus einer Fußgängerzone (Zeichen 242.1 und 242.2), aus einem verkehrsberuhigten Bereich (Zeichen 325.1 und 325.2) auf die Straße oder von anderen Straßenteilen oder über einen abgesenkten Bordstein hinweg auf die Fahrbahn einfahren oder vom Fahrbahnrand anfahren will, hat sich dabei so zu verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls muss man sich einweisen lassen.
Begründe bitte mit Zitat der Rechtsgrundlage, warum man sich erforderlichenfalls nicht einwweisen lassen muss.
Das bedeutet soviel ich bleib jetzt auf meinem Schaden sitzen und der Junge ist fein raus?