Unfall verursacht ohne Einsicht?

2 Antworten

Salue

Ein Auto ist, unabhängig von der Art des Unfalles, eine potenzionelle Gefahr für schwächere Verkehrsteilnehmer. Diese Gefahr fällt zuungusten dem Halter der "gefährlichen Maschine" zu.

Der Radfahrer bekommt also im schlimmsten Fall eine Busse für das Befahren des Gehsteiges. Du hingegen, respektive Deine Haftpflichtversicherung muss für den Schaden am Velo und für evetuelle Verletzungen des schwächeren Verkehrsteilnehmers aufkommen. Du hast Glück gehabt. dem Jungen ist nichts passiert.

Wenn Du am öffentlichen Verkehrsnetz teilnehmen möchtest und dabei aus einer privaten Ausfahrt auf die Strasse fährst, hast Du dafür zu sorgen, dass Du dabei niemanden gefährdest. Du hast für eine Hilfsperson zu sorgen oder Du montierst eine Spiegel, der Dir die Einsicht auf den Gehsteig ermöglicht.

Diese Ansicht mag Dir komisch vorkommen, sie hat aber eine gewisse Berechtigung.

Tellensohn


Hilfe1986 
Beitragsersteller
 10.10.2021, 14:56

Das bedeutet soviel ich bleib jetzt auf meinem Schaden sitzen und der Junge ist fein raus?

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silentcaesar  10.10.2021, 15:05
@Hilfe1986

Falls Du eine Rechtsschutzversicherung oder ADAC-Mitgliedschaft hast, würde ich in Beratung gehen. Neutrale Zeugen des Vorgangs wären hilfreich.

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Tellensohn  10.10.2021, 15:08
@Hilfe1986

Beispiel: Ein Velorennfahrer hat meinen Wagen auf einer Kreiselkreuzung "abgeschossen". Er ging davon aus, dass ich geradeaus fahren werde, ich wollte aber dreiviertel rum und hatte auch noch keine Blinker gesetzt. Das Velo hat die ganze linke Seite meines Auto zerkratzt, mit seinem Kinn hat er in die massive A-Säule ein Beule geschlagen. Das Kinn musste genäht werden.

Der Velofahrer war sich bewusst, dass er schuld ist. Das ändert aber nichts daran, dass meine Vollkasko den Schaden an meinem Auto übernehmen musste. Einzig den Selbstbehalt musste seine private Haftpflichtversicherung übernehmen.

Meine Versicherung hat mir wenigstens keinen Bonusverlust verrechnet, weil ich ja als Fahrer keine Fehler gemacht habe.

Tellensohn

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silentcaesar  10.10.2021, 15:04

Grundsätzlich hast Du recht, aber theoretisch könnte ein Gutachter nachweisen, dass der Unfall wegen rücksichtslosem Verhalten des Radfahrers unvermeidbar war.

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Du mußt vorsichtig sein. Aber ein Einweiser - nein.

Der Junge trägt mindestens eine Teilschuld. Ein Anwalt wäre ggfs. nicht schlecht, da die Familie uneinsichtig ist. Hast du eine Rechtschutzvers. oder bist ADAC Mitglied? Dann wird es einfacher.

Viel Glück!


migebuff  10.10.2021, 14:42
aber ein Einweiser - nein.

§10 StVO:

Wer aus einem Grundstück, aus einer Fußgängerzone (Zeichen 242.1 und 242.2), aus einem verkehrsberuhigten Bereich (Zeichen 325.1 und 325.2) auf die Straße oder von anderen Straßenteilen oder über einen abgesenkten Bordstein hinweg auf die Fahrbahn einfahren oder vom Fahrbahnrand anfahren will, hat sich dabei so zu verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls muss man sich einweisen lassen.

Begründe bitte mit Zitat der Rechtsgrundlage, warum man sich erforderlichenfalls nicht einwweisen lassen muss.

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Paejexa  10.10.2021, 15:08
@migebuff

Und woher wissen wir, dass der Fragesteller den Bürgersteig nur unzureichend sieht und der Fahrradfahrer niche einfach nur mit dem Handy beschäftigt war und das Auto deswegen nicht sehen konnte?

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