Unfall im Kreisverkehr , wer ist Schuld?

27 Antworten

Mit 100 Km/h durch den Kreisel? Interessante Aussage. In einer 50er Zone wäre das viel zu schnell.

Es kommt auch immer darauf an ob und wie ein Kreisel beschildert ist. Denn nicht jeder Kreisel ist gleich.
Wenn dem tatsächlich so ist dass das andere Auto weit genug weg war, um problemlos in den Kreisel fahren zu können. Würde ich dies erneut der Polizei mitteilen. Entweder mit einem anderen Plozisten oder in schriftlicher Form.
An deiner Stelle würde ich es in schrifltlicher Form (Brief nicht E-Mail) machen und eine Skizze dazu.

In diese Skizze fügst du alle Informationen ein, an die du dich noch erinnern kannst. Wo er war, du du beim einfahren und ausfahren warst


MissMartinez 
Beitragsersteller
 06.03.2020, 11:36

Dankeschön

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irgendwie steh ich schon ein wenig auf deiner seite, falls es eine strafe für dich gab oder gibt, würde ich mir nen anwalt für verkehrsrecht suchen.

der kann nicht einfach in dich reindonnern, auch dein unfallgegner ist im kreisverkehr dazu verpflichtet aufzupassen und § 1 in anwendung zu bringen.


Kleckerfrau  06.03.2020, 11:05

Nicht erst wenn die Strafe oder Rech nung kommt zum Anwalt. Gleich zum Anwalt.

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Wer wieviel Schuld an dem Unfall trägt wird sich wahrscheinlich in einem Prozess aus dem Unfallgutachten ergeben. Hier können alle nur raten.

Wer sich im Kreisverkehr befindet hat grundsätzlich Vorfahrt. In dem speziellen Fall wird über Recht ein Richter entscheiden müssen. Deine Aussicht auf Erfolg ist als Gering zu beurteilen.


Warled  06.03.2020, 11:12

Das gilt nur wenn ein Schild Kreisverkehr oder ein Vorfahrt achten Schild vorhanden ist. Ansonsten Gilt da nicht Rechts vor Links.

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Zunächst einmal, Du nimmst jemandem auch die Vorfahrt, wenn es nicht kracht sondern Du nur sein Velangsamen erzwingen würdest.

Du darfst nur dann fahren, wenn der andere, den Du ja siehst, völlig ungehindert weiterfahren kann. Wenn Du auch nur den geringste

Dies abzuschätzen kann man von Dir fraglos verlangen.

Die Polizei hat da ganz recht, es ist nicht an Dir, dem auf zu bürden, dass der verlangsamt wird.

Alleine das war bereits ein Vorfahrtsverstoß und der ist sicherlich auch (mit) ursächlich am Unfall.

Kommt noch hinzu, bremsen in einer Kurve ist immer blöd.

meines Erachtens noch viel zu weit entfernt war ( eine Ausfahrt entfernt )

Nunja, wenn die eine Ausfahrt auf der anderen Seite des Kreisels ist und der auch einigermaßen groß, mag das weit weg sein. In aller Regel bei sicherlich der mehrzahl der Kreisel jedoch reicht eine Ausfahrt Entfernung längst nicht aus.

Wenn Du um den Kreisel herum gefahren sein solltest und dann hat es erst gekracht, dann wärs vielleicht ein Auffahrunfall, aber ansonsten ja, bist Du Schuld.

Dass der noch Gas gegeben hast, müsstest Du zudem belegen können und auch dann hat es vielleicht bei der Schadensregulierung eine bedeutung, nicht jedoch verklehrsrechtlich, denn auch während einer beschleunigung hat ein Fahrzeug Vorfahrt.