Unfall auf Firmengelände?

3 Antworten

Salue

Ob Werksgelände oder öffentliche Strasse, dunkel gekleidete Fussgänger auf einer unbeleuchteten Strasse darfst Du auch nicht einfach überfahren, auch wenn man sie schlecht sieht.

Du hast Deine Fahrweise so anzupassen, dass Du Hindernissen ausweichen oder gegebenenfallls anhalten kannst.

Immerhin, das Schild ist ersetzbar und Dein Schaden behebbar. Keine Personen sind zu Schaden gekommen. Das bucht man als "Lehrgeld" ab.

Tellensohn

Werksverkehr, du warst zu schnell unterwegs. da ist unbemerkt Ladung runter gefallen, das kann auch von einem anderen LKW stammen.

da ist ein Schaden entstanden, den du selbst tragen must.

für mich sieht das eher nach Pappe aus

Du bist dagegen gefahren du bezahlst den Schaden


AveLichtt  07.12.2021, 06:04

Bzw die Versicherung