Unbez. Freistellung/Urlaub in Ausbildung?
Hallo,
ich mache derzeit eine Ausbildung, verkürze diese aber aufgrund diverser Gründe.
Ist es möglich, dass ich mich nach meiner schriftlichen Prüfung (11/24) unbezahlt Freistellen lasse bzw. unbezahlten Urlaub nehme, bis ich meine mündliche Prüfung (01/25; 02/25) habe?
Falls ja, darf ich in dieser Zeit bereits einen weiteren Beruf ausüben?
Danke im Voraus für hilfreiche Antworten!
2 Antworten
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In Absprache mit dem Ausbildungsbetrieb sollte das möglich sein.
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Möglich, wenn der Betrieb das auch genehmigt. Muss er aber nicht.
Nein, soweit ich weiss darfst du währenddessen keinen anderen Beruf ausüben. Aber du kannst dich in der Zeit bemühen, einen anderen Job nach dem Abschluss zu finden.
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Hast du evtl. ein paar Gesetzauszüge bzw. kannst du erklären, wieso das mit dem Job nicht gehen könnte?
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Sorry, Nebenjob darfst du unter gewissen Voraussetzungen haben.
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Kläre das mit der zuständigen Kammer anstatt auf einer Laienseite.
Zudem steht im Internet viel, was nicht stimmen muß.
Also hat die Fehlzeit (2 Monate) keine Nachteile auf meine mündliche Prüfung bzw. kann mir die Zulassung deswegen nicht verweigert werden?