Unbez. Freistellung/Urlaub in Ausbildung?

2 Antworten

In Absprache mit dem Ausbildungsbetrieb sollte das möglich sein.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.

User85020310 
Beitragsersteller
 16.07.2024, 11:56

Also hat die Fehlzeit (2 Monate) keine Nachteile auf meine mündliche Prüfung bzw. kann mir die Zulassung deswegen nicht verweigert werden?

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Möglich, wenn der Betrieb das auch genehmigt. Muss er aber nicht.

Nein, soweit ich weiss darfst du währenddessen keinen anderen Beruf ausüben. Aber du kannst dich in der Zeit bemühen, einen anderen Job nach dem Abschluss zu finden.


User85020310 
Beitragsersteller
 16.07.2024, 11:50

Hast du evtl. ein paar Gesetzauszüge bzw. kannst du erklären, wieso das mit dem Job nicht gehen könnte?

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Agamemnon712  16.07.2024, 12:00
@User85020310

Kläre das mit der zuständigen Kammer anstatt auf einer Laienseite.

Zudem steht im Internet viel, was nicht stimmen muß.

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