Umzug in eine neue Wohnung,Renovierung?

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Verbindliche Auskünfte kann die nur die WBM geben:

https://www.wbm.de/mieterservice/

Die Kündigungsfrist deiner jetzigen Wohnung sollte 3 Monate sein.

"Mieter können nach Darstellung des Deutschen Mieterbundes (DMB) einen unbefristeten Mietvertrag immer mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten kündigen. Auf die Wohndauer kommt es nicht an. "
Quelle: https://www.mieterbund.de/index.php?id=466

In der Regel muss bei einer Wohnung von einer Wohnungsbaugesellschaft eine Einzugsrenovierung vorgenommen werden. Die Wohnung selbst wird besenrein übergeben.
Ich selbst habe vor Jahren bei der GWH erlebt, dass eine Vermittlerin unverhohlen mir sagte: "Es gibt mehrere Interessenten für diese Wohnung. Wir werden die Wohnung an den Interessenten vergeben, der zusätzlich bereit ist, (auf eigenen Kosten) das meiste an dieser Wohnung selbst zu sanieren."

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Für Mieter gilt die gesetzliche Kündigungsfrist von drei Monaten. Will der Mieter kündigen, muss der Vermieter die Kündigung spätestens zum dritten Werktag eines Kalendermonats erhalten. Sie gilt dann zum Ablauf des übernächsten Monats.
Kündigung Mietvertrag – Wenn der Mieter ausziehen will (mieterengel.de)

Renovierung: das kommt ganz darauf an, was in deinem Mietvertrag steht. Wenn in deinem Mietvertrag noch starre Renovierungsfristen drinstehen, sind eventuell auch die Regelungen zur Auszugsrenovierung nichtig

Mietvertrag raus suchen, Renovierungsklausel lesen und prüfen ob diese gültig ist.

Am besten mit dem Mietvertrag zum Mieterschutz, der nimmt den dann auseinander und kann dir genau sagen was du machen musst und was nicht.

Denn wenn du einen 30 jährigen vertrag hast, kann es sein das du Glück hast und dort noch starre Klauseln zum Renovieren bei Auszug drin sind, damit ist das hinfällig und es reicht besenrein. Kündigungsfrist 3 Monate, auch hier gilt, die alte Klausel mit der Verlängerung bei längerer Wohnzeit ist mittlerweile ungültig.