Umzug, aber Kündigungsfrist?

6 Antworten

solange du den einen Mietvertrag nicht VOM VERMIETER an euch fest unterschrieben hat, denke bloss nicht dran, die jetzige Wohnung zu kündigen. Auch nicht, wenn der neuer Vermieter dir was versprochen hat. Du brauchst es schriftlich.

Wie der eine schon schrieb: du müsstest bis zum 31.07. doppelt zahlen, wenn du nicht bis usw. gekündigt hast.

Du hast nur die Möglichkeit mit dem Vermieter zu vereinbaren, Nachmieter zu suchen usw. bzw. mit dem Vermieter auszumachen, dass - wenn er problemlos früher Nachmieter findet - du aus dem Mietvertrag entlassen wirst.

Persönliche Vereinbarungen sind üblich, es ist aber kein Recht.

dann kündige noch diesen Monat, dann zahlst nur 2x doppelte Miete.

Nach BGB hast du eine 3-Monatsfrist. Mai-Juni-Juli, dann bist zum Ende des Monats endgültig raus.

der neue Vermieter wird sich nicht darauf einlassen, dass die Wohnung einen Monat oder länger leer steht.

Natürlich kannst Du die jetzige Wohnung kündigen.

Sieh zu, dass die Kündigung am 3. Werktag im Mai (also am 5. Mai, da 1. Feiertag und 2. Sonntag ist) beim Vermieter ist. Dann kannst Du zum Ende Juli kündigen, d. h., Du hast noch 2 Monate Zeit, die neue Wohnung zu renovieren. Doppelt Miete wirst Du zahlen müssen.

Gesetzliche Bestimmung:

§ 573c Fristen der ordentlichen Kündigung

(1) Die Kündigung ist spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig.

Heißt noch bis 5. Mai kannst Du zum 31. Juli kündigen. 

Es ist oftmals so, dass man bei einem Umzug mind. 1 Monatsmiete doppelt zahlen muss. Du kannst jetzt zum 31.07.2021 kündigen, müsstest dann 2 Mieten doppelt zahlen (außer es findet sich jemand, der als Nachmieter schon früher in die Wohnung zieht). Du kannst natürlich den neuen Vermieter fragen, ob er dir die Wohnung zum 01.07. vermietet.