Umstellung von Blockheizkraftwerk auf Fernwärme?

2 Antworten

Bei 47 Reihenhäusern muss es im Prinzip schon eine Art Nahwärmenetz geben, denn das ist wärmetechnisch schon eine Hausnummer.

Wenn ich mal ein Reihenhaus mit 40 WE schätze, welche ich mit ca. 150 kW vermute, sprechen wir über eine installierte Leistung von 7,05 MW th.

Gut aufgrund der Gleichzeitigkeit wird vermutlich diese Leistung nie abgerufen werden, aber egal.

Es ist zu vermuten, dass entweder der Betreiber des Nahwärmenetzes wechselt oder das Nahwärmenetz auf neue Netzparameter angepasst wird.

Auf die nachgeordneten Abnehmer hat das nur die Auswirkung, dass der Vertragspartner zwangsweise wechselt.

Wenn das ehemalige BHKW außer Betrieb geht, dann kann man als WEG beschließen, was man will, es ist jedenfalls sinnfrei.

Ob der Umbau von BHKW auf eine andere Energiequelle für die Wärme erfolgt, ist außerhalb der Einflußsphäre der angeschlossenen Abnehmer, vielmehr ist das Thema der Kommune für die Konzession und der Betreiber der Erzeugerstätten.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Kenntnisse beim Betrieb von Hausanschlussstationen

Das ist reichlich kompliziert und hängt ganz maßgeblich davon ab, wie die Rechtskonstruktion is: Bei einer Eigentümergemeinschaft nach WEG sollte ein Mehrheitsbeschluss reichen, bei lediglich vertraglich vereinbarter Gemeinschaft muss man genau lesen, was dazu geregelt wurde.