Umschulungsende am 31.05.2016, wann arbeitssuchend melden?

5 Antworten

Sobald dir bekannt ist, dass du danach keinen Job haben wirst, also JETZT.

Persönliche Arbeitsuchendmeldung (§ 38 Abs. 1 SGB III)

Sie
müssen sich als Arbeitnehmer/-in spätestens 3 Monate vor dem Ende Ihres
Arbeits- oder außerbetrieblichen Ausbildungsverhältnisses bei der
Agentur für Arbeit persönlich arbeitsuchend melden. Dies dient dazu,
eine möglichst frühe Vermittlung durch die Agentur für Arbeit sicher zu
stellen. Wenn Sie von dem Ende erst später erfahren, müssen Sie sich
innerhalb der nächsten 3 Arbeitstage bei der Agentur für Arbeit melden.

Arbeitssuchend kann man sich schon früher melden und auch aktiv einen Job selbst suchen.


mronextra 
Beitragsersteller
 16.02.2016, 09:39

früher geht immer, aber ich denke halt nicht später :-) Aktiv suchen und bewerben tue ich mich schon seit Anfang Januar, erstes Vorstellungsgespräch hab ich Ende Februar.

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So ich war vorhin bei der Agentur für Arbeit. Antwort, wer in einer Umschulung welche durch die Agentur für Arbeit gefördert/gezahlt wird ist, muss sich eigentlich gar nicht arbeitssuchend melde, da man ja bereits erfasst ist. Dies sagte mir die Mitarbeiterin vor Ort.

umgehend melden , wenn sie selbst nichts finden .


mronextra 
Beitragsersteller
 16.02.2016, 09:29

umgehend muss man sich melden wenn weniger als 3 Monate zwischen Arbeitssuchendmeldung und Vertrags/Arbeitsende liegen. Dann innerhalb von 3 Werktagen.

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Kuestenflieger  16.02.2016, 09:44
@mronextra

superschlau ?

wer das enddatum kennt und sich zeitig meldet hat die besten chancen zum 01.06 vermittelt zu werden .

wie sie selbst auch oben schreibt !

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mronextra 
Beitragsersteller
 16.02.2016, 09:54
@Kuestenflieger

was hat es dann mit superschlau zu tun? sind halt die Fakten!

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