Ummelden?


24.08.2024, 10:14

06.09

3 Antworten

Am 16.8. umgezogen und am 6.8. Termin zur Anmeldung?

Wenn Du keinen Termin innerhalb der 2 Wochen bekommen hast ist das doch nicht dein Verschulden.

Mehr als Termin machen geht nicht :)

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.

Da Du (vermutlich) nichts für die verzögerte Terminplanung kannst, steht auch kein Ordnungsgeld zur Diskussion.