Ummelden?
Ich bin am 16.08 umgezogen und bekommen erst ein Termin am 6.9 ist es schlimm oder erwartet mich eine Strafe
06.09
3 Antworten
Am 16.8. umgezogen und am 6.8. Termin zur Anmeldung?
Wenn Du keinen Termin innerhalb der 2 Wochen bekommen hast ist das doch nicht dein Verschulden.
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Ämter & Anträge, Recht
Mehr als Termin machen geht nicht :)
Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.
Nutzer, der sehr aktiv auf gutefrage ist
Da Du (vermutlich) nichts für die verzögerte Terminplanung kannst, steht auch kein Ordnungsgeld zur Diskussion.