Umgangsrecht: Muss ich alles mitmachen?

3 Antworten

Du musst ihm lediglich die Möglichkeit geben, das Kind zu holen, es also "startbereit" haben. Bringen musst Du es nicht.

Wenn er Termine vergisst, muss das Kind nicht ewig auf ihn warten. Umgangsrecht ist aber Umgangspflicht (dem Kind gegenüber). Du kannst dann den Umgang einschränken (lassen, gerichtlich).

Rede mit Deiner Tochter, was sie will.


saphir4591 
Beitragsersteller
 16.11.2022, 23:04

Sie lässt sich leider sehr leicht beeindrucken, im einen Moment bekommt sie irgendwie mit was so los ist und sagt das sie nicht hin will und im nächsten ist das alles vergessen. 🤔 ich habe mit dem Umgang an sich kein Problem das Problem ist nur das er sich nicht an Absprachen halt zb der Urlaub, wir wollten in den Urlaub fahren, er hatte auch frei somit habe ich gesagt gut dann musst du sie aber samstags nehmen da wir dort fahren war für ihn kein Problem und plötzlich 2 Tage vor Urlaub hieß es er könne sie erst Dienstag nehmen. Somit kam sie dann mit uns in den Urlaub 🤷 aber sowas sei immer meine Schuld ich würde mir es drehen wie ich es brauche.

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Blindi56  17.11.2022, 09:26
@saphir4591

Ja, so was ist natürlich ganz übel, an dieses Variante bezügl. Urlaub hatte ich gar nicht gedacht. Wenn man vorher buchen muss, kann man ja nicht einfach noch jemanden mitnehmen. Dann müsstest Du die Abholtermine so legen, dass er sie Tage vorher schon hat. Aber ihr Tagesablauf muss doch auch irgendwie eingehalten werden, Termine etc. Klappt das denn überhaupt?

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Daher muss er sie von nun an selbst abholen und auch wieder bringen, da dies nicht meine Pflicht ist, sehe ich so richtig oder? 

Richtig.

Nun ist es wie folgt jedes Mal wenn ich Uhrzeiten vorschlage passt es aus irgendwelchen Gründen erst später oder früher. Der geplante Urlaub in den Ferien wurde einfach vergessen.

Setzt schriftlich eine Umgangsvereinbarung auf. Genaue Zeiten, genaue Urlaubsplanung, genaue Abstimmung während der Feiertage.

Er möge bitte 3 Vorschläge machen oder du gibst ihm Vorschläge für die Zukunft, wo er sich das Passende aussuchen kann oder Gegenvorschläge machen kann. Wird sich nicht dran gehalten - immer wieder und mit Absicht: Familiengericht mit entsprechendem Urteil unter Androhung eines Bußgeldes bei Verstoß.

Man kann auch das Jugendamt ins Boot holen um ein Gespräch zu Dritt anzuleiern.

Es geht hier ums Kind und nicht um irgendwelche Befindlichkeiten der Erwachsenen.


saphir4591 
Beitragsersteller
 16.11.2022, 23:07

Genau so sehe ich das auch ich habe es von Anfang an unterstützt das regelmäßiger Kontakt statt fand auch wo er wohnungslos war, und trotzdem ist bei jedem kleinen bisschen ein richtiges Theater. Er beleidigt mich und meinen neuen Ehemann nur weil unsere Tochter Mal handyverbot hat zb. sowas halt... Und deswegen möchte ich feste Umgangszeiten, Frage mich nur wie ich das am besten regeln kann 🤔

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Kessie1  16.11.2022, 23:27
@saphir4591

Ich würde ihm das erstmal schriftlich mitteilen. So umgehst du unnötige Diskussionen. Bleibe sachlich und freundlich.

So etwa:

"Ich würde gerne mit dir feste Zeiten ausmachen, damit wir in der Zukunft etwas mehr Stabilität in die Umgangszeiten für unsere Tochter bekommen. Anbei drei Vorschläge für die Zukunft. Bitte teile mir doch zeitnah mit, ob einer der Vorschläge akzeptabel ist für dich. Ansonsten freue mich auch konstruktive Gegenvorschläge."

Und dann schreibst du ihm drei Vorschläge auf. So was wie Freitag ab 16.00h bis Sonntag 16.00h alle 2 Wochen, Osterferien von bis, Sommerferien von bis, Weihnachten: Heiligabend im Wechsel, erster Weihnachtstag ab 10.00, nächstes Jahr zweiter Weihnachtstag ab 10.00usw.

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Nun ist es wie folgt jedes Mal wenn ich Uhrzeiten vorschlage.

Danns chlag nicht vor, sag wann und wie und nur so gehts. Kommuniziere das klar und deutlich.

Wenn der meint, den Hampfele mit Dir zu machen, hat er sich geschnitten.

Du sagst klar an, wann er sein Kind bei Dir holen kann und auch, kommt er früher oder später, geht das nicht.

Und keine Diskussion.

ABER - zu der angegebenen Zeit sollte das dann wirklich klappen, sonst hat der einen Grund, vor Gericht zu ziehen.

Aber wenn Du 16 Uhr sagst und der meint nö, geht erst 18 Uhr - sorry, dann ist hier niemand mehr. Weder Du noch Tochter.

Den Hampele mit sich machen zu lassen ist immer eine Frage dessen, wie man den mit sich machen lässt.

Nicht vorschlagen, ansagen. Keine Bitte, sondern Befehl.


saphir4591 
Beitragsersteller
 16.11.2022, 22:59

Ja beste Beispiel ist Weihnachten, ich hab gefragt wann er sie haben möchte, Antwort war am zweiten Weihnachtstag mittags, ich hab gesagt es wäre super wenn er sie dann bis 11:30 holt da wir um 12 zum Essen sind, geht natürlich Mal wieder nicht er könne erst um eins dann hab ich angeboten sie um eins an meinem anderen Ort (5 Minuten entfernt von unserem Zuhause) abzuholen das macht er nicht er kommt nur nach hier. Oder er würde sie schon am 1 Weihnachtstag nachmittags holen 🤷

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Jaklardochgenau  16.11.2022, 23:04
@saphir4591

Genau das meine ich.

Du fragst...

Mein Rat, lass das. Ändere Deine Kommunikation.

Also Du: "Du holst sie am 2. Weihnachtsfeiertag um 11 Uhr."

Er:" nö, ich kann erst un Eins...."

Du: "Tja Pech, wenn Du um 11 nicht hier stehst, werde ich sie mit dem Rest der Familie mit zum Essen nehmen. Ich warte nicht auf Dich. Also um 11 oder gar nicht."

"Und Du bringst sie, dann und dann da hin oder aber ich mache so einen Ärger, dass Du fürchtest, Du siehst sie nie wieder."

Du lässt den Hampfele mit Dir machen und er merkt, er kann das mit Dir machen.

Werde bestimmter, diktiere, was Sache ist und es wird auch nicht diskutiert. Wenn er sien Kind sehen will, soll er möglich machen, was Du ihm an Zeiten und Orten nennst. Nicht andersrum.

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saphir4591 
Beitragsersteller
 16.11.2022, 23:08
@Jaklardochgenau

Aber kann ich das denn einfach so machen ohne das mir das im ernst Fall ein Jugendamt oder Gericht negativ auslegt? Da bin ich mir so unsicher 🤔

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