Uhrglas Garantiefall?
Hallo zusammen.
Ich habe mir vor kurzen eine sehr teure Uhr geleistet. Sie hat über 500 Euro gekostet. Jetzt is mir folgendes passiert.
Beim Jacke ausziehn hat sich der Verschluss geöffnet und die Uhr ist mir übers Handgelenk auf den Boden gefallen. Dabei ist die Scheibe gesprungen. Bei dem Verschluss handelt es sich um einen bei dem man auf beiden Seiten des Armbandes einen "Knopf" drücken muss. Man muss es also quasi zusammen drücken. Der Verschluss ist eigendlich nicht defekt, lässt sich aber sehr leicht öffnen. Da es sich um eine Keramik Uhr handelt, welche sehr spröde ist, dürfte dies nicht der Fall sein oder liege ich falsch?
Meine Fragen an euch: hab ich Chancen das als Garantiefall anerkannt zu bekommen?
3 Antworten
Du kannst es versuchen. Bei einer so teuren Uhr kann es sein, daß die Firma Dir aus Kulanz das neue Glas einbaut.
Der Fall der Uhr mit Glasbruch wäre meiner Meinung nach ein Folgeschaden des Verschlussaufgehens. Wenn der Verschluss wirklich nachweislich zu leicht aufgeht, sehe ich durchaus die Möglichkeit über eine Gewährleistung oder Garantieleistung. Aber das als Sachmangel nachzuweisen, wird wohl schwer... Dazu müsste man den Verschluss ansehen. Wenn er wirklich ohne dein Zutun einfach aufgegangen ist (Jacke ausziehen sollte eine Schließe schon aushalten!), dann würde ich es probieren, wenn nicht, freundlich auf Kulanz versuchen. Vielleicht kann man auch den Verschluss nacharbeiten...
ein Recht darauf hast du vermutlich eher nicht...aber versuchen kannst du es.