Üble Nachrede anzeigbar?
Hallo!
Gerade hat mir meine Freundin und ehemalige Arbeitskollegin erzählt, dass mein Chef üble Lügen bei anderen Kollegen über mich verbreitet.
Mein Chef musste mir aus betriebsbedingten Gründen kündigen. Er hat schlichtweg kein Geld mehr, um mich zu bezahlen. Einem Kollegen hat er allerdings nun erzählt, er hätte mich entlassen, weil er den Verdacht hat, ich hätte Geld aus der Kasse genommen. Das wissen bereits 3 Leute aus meiner ehemaligen Firma.
Nun habe ich natürlich Angst, dass sich das weiter verbreitet und ich dadurch im neuen Betrieb ernsthafte Probleme bekomme. Wie ihr euch denkt wird aus einem "Ich habe den Verdacht, sie hat Geld aus der Kasse genommen" schnell ein "sie hat Geld aus der Kasse genommen", wenn sich das die Leute weiter erzählen.
Was soll ich nun machen? Es zur Anzeige bringen (falls das möglich ist) oder allen Mut zusammen nehmen und mit meinem ehemaligem Chef die Leviten lesen?
3 Antworten
Üble Nachrede
Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Bevor du Strafantrag stellst, solltest du nochmal mit ihm reden.
Das Gespräch suchen, als 1. Schritt ist besser als gleich eine Anzeige. Die kannst du dann noch immer machen, wenn sich die üble Nachrede nicht ändert.
Wenn du rechtschutzversichert bist, kannst du einen Rechtsanwalt befragen. Du kannst ihn auch beauftragen, ein paar passende Zeilen an deinen Chef zu schreiben.