Überweisung auf altes Konto. (Wann) Kommt es zurück?
Hallo zusammen,
ich habe Geld an ein Konto überwiesen, was schon seit einigen Jahren nicht mehr existent ist. Das neue Konto, auf welches die Überweisung eigentlich gehen sollte, ist bei der gleichen Bank. Habe versucht etwas im Internet herauszufinden, aber bisher nichts gefunden. Daher meine Fragen:
- Kann es sein, dass die Kontonummer neu vergeben wurde?
- Wenn nein, in welcher Zeit sollte das Geld zurückkommen?
- Kann es sein, dass die Bank das Geld an das neue Konto weiterleitet?
Vielen Dank für die Antwort!
Tiffy
Die Überweisung wurde am 30.04. getätigt, seitdem warte ich...:/
2 Antworten
30.4....da haben wir den 1. Mai dazwischen, den Samstag, den Sonntag wo nichts gebucht wird. Heute ist Mittwoch....ich denke mal das Geld kommt zurück, morgen oder Freitag. So schlau sind die bei der Bank nicht, dass sie es an das neue Konto überweisen. Dazu fehlt denen auch irgendwie das normale Denken. An deiner Stelle würde ich bei der Bank anrufen und auch mal auf deinen Auszug schauen, denn wenn das Geld bei dir abgebucht wurde, muss es ja irgendwo sein.
Das Konto besteht seit 'einigen' Jahren nicht mehr. Den Bankmitarbeiter möchte ich sehen, der dann den Vorgang 'prüft'. Aus Erfahrung weiß ich, dass alles an den Aussteller zurück geht was falsch ist, bzw....ich habe jetzt von Vorgängen gehört, wo die Belege einfach weggeschmissen werden, wenn die Kontonummer falsch ist.
Naja, das wird ja alles elektronisch verarbeitet, somit würde das Geld bei Fehlen des Gegenkontos auf ein Differenzkonto fallen und diese MÜSSEN bearbeitet werden ... wie, das regelt die Bank allerdings individuell.
Anhand des Beleges glaube ich nicht dass auffällt, dass das Gutschriftskonto aufgelöst wurde, da wird nir nach dem Belastungskonto geschaut. Der Beleg wird eingescannt und entweder fällt es dabei auf oder eben über das Diffkonto.
Das mit dem Wegschmeissen kann natürlich vorkommen, aber das ist mit Sicherheit nichts, was die Bank angeordnet hätte, sondern eher ein Verstoss gegen eine Arbeitsanweisung durch einzelne Mitarbeiter, der dann wieder verallgemeinert wird ... es besteht sogar m.W. eine Verpflichtung, Kunden über die Nichtausführung einer Überweisung zu informieren. Gruss
es besteht sogar m.W. eine Verpflichtung, Kunden über die Nichtausführung einer Überweisung zu informieren.
Ist immer gut, wenn man weiß WO sowas steht. Mit m.W. kann man bei einer Bank nichts werden...;-)
Hi! Dass eine Kontonummer neu vergeben wird versucht man schon auszuschließen. Aber es kann aus verschiedenen Gründen heraus, z.B. durch eine Fusion doch passieren ... ganz auszuschließen ist das also nicht. Ist mir übrigens selbst schon so gegangen.
Ich würde auch gar nicht weiter rumrätseln, wende Dich doch an die Bank, die können das nachforschen. Im Internet wirst Du viele Wenn's, vielleichts und abers finden die Dir aber nichts bringen. Nur dort erhältst Du Klarheit. Gruss
Das hat mit Schlauheit und normalem Denken nichts zu tun. Der Kunde stellt einen Auftrag und genauso muss er ausgeführt werden, da ist kein Raum für Ratespiele oder Interpretation ... selbst wenn es am Ende richtig sein könnte. Ansonsten aber stimme ich zu. Gruss