Überstunden durch Ersthelfer-Kurs?
Hallo,
folgendes...ich mache dieses Samstag meine Ausbildung zum betrieblichen Ersthelfer und würde nun gerne wissen, ob man dafür Arbeitsstunden bzw. Überstunden aufgeschrieben bekommen.
Grüße Jan
5 Antworten
Servus,
Schulungen für die Arbeit fallen ebenfalls unter Arbeiszeit sofern sie vom Betrieb vorgeschrieben sind.
Besuchst du diese freiwillig muss der AG dir diese Zeit nicht als Arbeitszeit anrechnen.
Schulungen zu denen dich dein Betrieb schickt, gelten als Arbeitszeit.
Betrieblich veranlasste Ersthelferkurse sind Arbeitszeit.
Die Stunden bekommst Du, wenn sie nicht während der "normalen" Arbeitszeit sind, entweder auf ein Zeitkonto oder ausbezahlt.
Du machst diesen Kurs nicht zum "Privatvergnügen" sondern für den AG, damit dieser die vorgeschriebene Quote für Ersthelfer im Betrieb erfüllt.
Bei mir war es damals so.
Allerdings war die Teilnahme nicht freiwillig - alle Schichtführer mussten das machen.
Wenn dich dein Arbeitgeber schickt, ist das Arbeitszeit.
Wie genau das bei euch im Betrieb geregelt wird, wenn du einen zusätzlichen Tag "zur Arbeit" kommst, weiß ich natürlich nicht ;)