Überstunden als volljähriger Azubi/10 Stunden am Tag?
Hallo Welt,
ich mache grade meine Ausbildung zum Mediengestalter und bin inzwischen volljährig.
Im Moment habe ich einen Berufsschulblock (Unterricht beginnt immer um 8:00 Uhr) und ich soll nach der Schule immer in den Betrieb gehen. Am Montag und Dienstag war ich bis 18:30 Uhr und 19:00 Uhr im Betrieb, weil es noch zu tun gab. Die Regelung besagt ja, dass ich 6 Tage die Woche je 8 Stunden am Tag arbeiten darf, mein Chef mich aber am Tag bis zu 10 Stunden arbeiten lassen darf, solange innerhalb von 6 Monaten mein durchschnittlicher Tag nicht länger als 8 Stunden dauert.
Zählen diese 1,5 und 2 Stunden die ich an den beiden Tagen länger als 8 Stunden gearbeitet habe nun als Überstunden, die ich ausgleichen kann oder nicht?
3 Antworten
Grundsätzlich sind Überstunden - also Arbeitsstunden, die über die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit hinausgehen - in der Ausbildung nicht vorgesehen! Das gilt auch für volljährige Auszubildende.
Überstunden müssen entweder selbst dem Ausbildungszweck dienen oder müssen - in Ausnahmesituationen (!) - aufgrund dringender betrieblicher Gründe notwendig bedingt sein. Auszubildende sind aber grundsätzlich nicht dazu da, den normalen betrieblichen Ablauf sicherzustellen, und einfach nur "weil es noch zu tun gab" berechtigt den Arbeitgeber nicht, vom Auszubildenden (auch nicht vom volljährigen) Überstunden zu verlangen.
Als volljähriger Auszubildender darf der Arbeitgeber Dich im Rahmen der vereinbarten/zulässigen Arbeitszeit nach der Berufsschule noch zur Arbeit "bestellen" (die Fahrten zur und von der Berufsschule gelten übrigens als Arbeitszeit).
Im Übrigen gelten für Dich die Höchstarbeitszeiten nach dem Arbeitszeitgesetz ArbZG § 3 "Arbeitszeit der Arbeitnehmer" (die hast Du selbst ja schon beschrieben).
Das ist die rechtliche Lage; ob Du aber willens und/oder überhaupt in der Lage bist, Dein Recht gegen den Arbeitgeber durchzusetzen, kann ich nicht beurteilen: "Recht haben" und "Recht bekommen" sind leider viel zu oft zwei sehr verschiedene Dinge ...
Eigentlich sollte das schon als Überstunden gelten, die an einem anderen Tag abgefeiert werden können. Sprich deinen Chef mal darauf an.
Das ist nicht zumutbar auch wen du 18 bist!
6 Schulstunden gleich einen Arbeitstag da musst du nicht in die firm mehr.
Und wen du doch gest sind das Überstunden.
Das sind Überstunden mal ist das erlaubt aber nicht dauernd oder täglich.
6 Schulstunden gleich einen Arbeitstag da musst du nicht in die firm mehr.
Das gilt aber nicht für volljährige Auszubildende!
Von ihnen darf der Arbeitgeber verlangen, dass sie nach der Berufsschule noch zum Betrieb kommen und im Rahmen der vereinbarten Arbeitszeit arbeiten.