Überbrückungsgeld vom Amt bei Start einer Ausbildung?
Hallo
Ich beziehe zur Zeit noch Leistungen vom Jobcenter, fange aber ab dem 1.8 eine Ausbildung an durch die ich dann genug verdiene um mein Lebensunterhalt selbst zu Finanzieren.
Jetzt hab ich einen Brief im Briefkasten gehabt in dem die "Vorläufige Einstellung der Zahlung von Leistungen" angekündigt wurde.
Nachdem ich dann beim Amt angerufen habe, und mir das alles erklären lassen hab ( weil ich überhaupt nicht weiss was das alles bedeutet) hab ich dann gefragt wie ich im nächsten Monat leben soll.
Da ich nächsten Monat dann kein Geld bekomme, und mein Ausbildungsbetrieb mein Gehalt erst nach einem Monat überweisen wird, frag ich mich wie ich meine Miete, Strom und essen bezahlen soll.
Am Telefon wurde mir dann gesagt das einzige was ich machen kann, ist ein Darlehen beim Jobcenter zu beantragen was ich danach zurück zahlen muss...
Aber für solche Fälle muss es doch Pläne geben oder nicht?
Wird jeder der aus dem Jobcenter "aussteigt" so hart ins kalte Wasser geschmissen dass man den ersten Monat garnichts bekommt und man selbst zusehen muss?
Ich bin total verzweifelt und extrem ab heulen ich wohne erst seit 6 Monaten alleine meine Mutter ist aus der Stadt raus gezogen und ich habe jetzt wirklich Angst meine Miete nicht bezahlen zu können und nichts vernünftiges essen zu können 🙁☹
Vielen Dank im vorraus
Bleibt gesund
3 Antworten
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Wenn du alleine wohnst und das deine betriebliche Erstausbildung ist, dann beantrage bei der Agentur für Arbeit BAB - ( Berufsausbildungsbeihilfe ) und gleichzeitig stellst du beim Jobcenter einen schriftlichen formlosen Antrag auf ein zinsloses Darlehen zur Überbrückung, bis du dann deine erste Vergütung und ggf.BAB - bekommst.
Je nach Höhe deines Brutto und Netto und was du an ALG - 2 Bedarf hast, könnte dir am Ende evtl.noch eine Aufstockung zustehen, selbst wenn du dann deine Vergütung, BAB - Unterhalt und oder Kindergeld bekommen solltest, was dir unter 25 eigentlich schon länger zustehen würde, wenn du nicht min.Unterhalt in Höhe des Kindergeldes von derzeit 204 € von den Eltern bekommst.
Dieses Darlehen für August 2020, würde dann je nach anrechenbarem Einkommen was du im August auf dein Konto bekommst zurückgefordert bzw.auf Erstattungsantrag bei z.B. der Agentur für Arbeit mit zustehendem BAB - verrechnet und ggf.dann noch eine Restforderung an dich gestellt.
Da deine Vergütung noch im August auf dein Konto kommen muss, wird diese dann auch nach dem Zuflussprinzip in diesem Monat auf dein dann gezahltes Darlehen angerechnet, so wie z.B. auch dein Kindergeld und evtl.BAB - und Unterhalt.
Was bekommst du denn bzw.hast du vom Jobcenter an ALG - 2 bekommen und was für Einkommen hattest bzw.hast du ohne deine Vergütung, was bekommst du dann an Brutto Vergütung, wie hoch ist deine KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung = Warmmiete und musst du z.B. auch noch ein Darlehen für die Kaution deiner Wohnung abzahlen ?
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Schriftlich sofort einen Weiterbewilligungsantrag stellen und auf Deine Notlage hinweisen! Evtl. mittels formlosem Anschreiben.
Insobesondere darauf hinweisen, daß Du deine erste Ausbildungsvergütung erst im September bekommst, falls dem so ist.
Wenn Du bislang ALG 2 bekommen hast, dann m.M.n. muß das solange weitergezahlt werden, bis Du Deinen Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln decken kannst.
Notfalls hol' Dir rechtliche Hilfe vor Ort!
https://de.wikipedia.org/wiki/Beratungshilfe
Telefonate mit Jobcentern sind witzlos, da sie keinerlei Rechtssicherheit bieten.
extrem ab heulen
Das ist völlig kontraproduktiv.
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Hallo Inprtmn,
erstmal find ich es sehr schön das du dein Problem hier im Forum lösen möchtest :)
das war der erste richtige Schritt.
Aber für solche Fälle muss es doch Pläne geben oder nicht?
die gibt es auch ;)
Wird jeder der aus dem Jobcenter "aussteigt" so hart ins kalte Wasser geschmissen dass man den ersten Monat garnichts bekommt und man selbst zusehen muss?
nein das wäre ja fatal wenn das so wäre.
Beim Jobcenter gibt es das schöne Prinzip - das Zuflussprinzip.
Dieses ist dafür da um zu überprüfen ob du in dem jeweiligen Monat Anspruch hast oder nicht.
Arbeitslosengeld 2 wird im voraus bezahlt. Das bedeutet die Leistung für den Monat 08/20 bekommst du bereits am 31.07.20 ausgezahlt.
Und nun kommt das Zuflussprinzip ins Spiel.
Deine Ausbildung fängt am 01.08.20 an. Deine erste Ausbildungsvergütung wirst du wahrscheinlich Ende 08/20 auf dein Bankkonto erhalten. Nun brauchst du lediglich deinen Arbeitgeber nett fragen ob er deine Vergütung so anweisen kann , das diese definitiv erst Anfang 09/20 auf deinem Bankkonto erscheinen wird. Dann brauchst du nämlich auch nichts zurückzahlen , da du für den Monat 09/20 kein Geld vom Jobcenter mehr erhalten möchtest ( bzw. nicht mehr benötigst )