Trotz Vorbelastung zur Bundeswehr?
Hallo und zwar hab ich eine Frage.
ich wurde 2018 mit 17.Jahren angehalten und hatte Amphetamin im Blut plus 1,2 Promille, hatte mich damals bei Bundeswehr beworben und wurde auch abgelehnt. In der Zwischenzeit hab ich jetzt eine MPU gemacht etc und nehm auch seit 2016 keinerlei Drogen mehr. Jetzt jedoch möchte ich es erneut versuchen, meine Frage jetzt soll ich ehrlich sein und das erwähnen? Ich weiss nicht ob die Bundeswehr das einsehen kann zum einen war ich zu dem Zeitpunkt minderjährig und meines Wissen nach wird das mit 18.Jahren gelöscht, steht das möglicherweise im Bundeszentralregister oä, die Bundeswehr ist seit Jahren mein Traumberuf und es wäre schade wenn es nach 8.Jahren immernoch nicht funktionieren würde.
Danke im Vorraus.
1 Antwort
Vorbestraft ist man erst, wenn man zu mehr als 90 Tagessätzen oder mehr als drei Monaten Freiheitsstrafe verurteilt wurde. So zumindest mein letzter Stand. Das ist allerdings nur eine sehr pauschalisierte Aussage, es kommt natürlich immer drauf an.
Da du nach meinem Verständnis während des Autofahrens angehalten wurdest, handelt es sich bei einer festgestellten Fahruntüchtigkeit nicht mehr um eine Ordnungswidrigkeit, sondern um eine Straftat. In Betracht kommen § 316 (Trunkenheit im Verkehr: Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe) und § 315c StGB (Gefährdung des Straßenverkehrs: Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe)
Einträge werden nach gesetzlich geregelten Fristen gelöscht. Diese beträgt im Regelfall fünf Jahre.
Ich weiß von 2 Sonderfällen wo es nach drei Jahren der Fall ist.
- Bei Verurteilungen zu Geldstrafen und Freiheitsstrafen oder Strafarresten von nicht mehr als drei Monaten.
- Bei Verurteilungen über drei Monaten bis zu einem Jahr, sofern die Strafe zur Bewährung ausgesetzt wurde.
Da das ganze jetzt aber schon 6 Jahre her ist, sollte dieser Eintrag schon gelöscht sein.
Bewerber bei der Bundeswehr sind verpflichtet, sämtliche Vorstrafen anzugeben. Wenn du Vorstrafen verschweigt kann die Bundeswehr dich also entlassen, da du deine Ernennung durch arglistige Täuschung "bekommen" hast.
Die Frage nach Vorstrafen steht soweit ich weiß auch in einem Fragebogen während der Bewerbung drin, und im psychologischen Gespräch wirst du danach auch gefragt.
Heißt also du musst und solltest auch ehrlich sein. Jeder macht mal Fehler im Leben oder tut Dinge die im Nachhinein unüberlegt sind. Dafür hat die Bundeswehr auch Verständnis. Ich glaube auch nicht das du dadurch irgendwelche Nachteile in der Bewerbungsphase hast.
Also sollte ich es im Bewerbungsbogen einfach angeben? Oder sollte ich Vorbestraft auslassen da ich ja offiziell nichtmehr vorbestraft bin? Bei mir war das ja eher eine Erziehungsmässige Strafe durch den Aufsatz und die Geringe Geldstrafe, will mit offenen Karten spielen aber nicht mehr sagen als ich muss, möchte so wenig wie möglich zu der Tat angeben, im Bundeszentralregister steht ja die MPU sowieso drin, jedoch wird das ja nicht bei jedem Bewerber geprüft. Sollte ich das vielleicht auch mit dem Bewerbungsberater besprechen?