Trotz Video Beweis wurde das Verfahren eingestellt siehe bei ca 5,00 min könnt ihr das verstehen?
https://youtu.be/aBMNosbIZE4?si=s_iQltg4FazkBlKU
Die Ablehnung ist ziemlich ufg
2 Antworten
Ja, kann ich verstehn. So sieht nun mal die Rechtslage aus und das gilt genauso für die Polizei als auch selbsternannte Hilfssheriffs wie dieser Vlogger. Wenn der Fahrer nicht erkennbar ist und der Fahrer behauptet nicht gefahren zu sein, dann lässt sich der Schuldige nicht ermitteln. Ganz einfach.
Im Übrigen ist solches Dashcam Vlogging meiner Meinung nach noch nichtmal erlaubt. (DSGVO)
Ist ist nur seltsam das Leute bei weniger schlimmen Straftaten Verdacht häufig in Untersuchungshaft kommen mit der Begründung Flucht verdunglungsgefahr oder wiederholungsgefahr
So ist aber die Rechtslage. Bei solchen Delikten musst Du das dem Fahrer nachweisen. Das Video zeigt zwar eine Ordnungswidrigkeit (oder vielleicht schon eine Straftat) - nicht aber, wer diese begangen hat. Dass man den Halter kennt, reicht nicht.
ist nur seltsam das Leute bei weniger schlimmen Straftaten Verdacht häufig in Untersuchungshaft kommen mit der Begründung Flucht verdunglungsgefahr oder wiederholungsgefahr