Trennung Hausverbot?
Hallo meine ex Freundin und ich haben uns getrennt, sie steht alleine im Mietvertrag. Ich habe nur eine Wohnungsgeber Bestätigung. Sie hat mir heute per SMS geschrieben. Hiermit erteile ich die Hausverbot. Ich bin dort noch gemeldet kann nirgends anders schlafen. Bekomme von heute auf morgen keine Wohnung und möchte auch gern an meine Sachen ran. Jetzt weiß ich selber nicht genau wie das aussieht. Mit diesem Hausverbot ist das rechtlich ja oder nein.
denn meine Sachen sind ja eigentlich auch mein Eigentum und somit müsste sie die mir auch aushändigen. Auf das Verlangen so habe ich das im Internet gelesen. Und zu dem Hausverbot habe ich im Internet auch gelesen, dass die Wohnungsgeber Bescheinigung gleichgültig wie ein Untermietvertrag gilt. Und sie mich somit eigentlich gar nicht so einfach auf die Straße setzen kann, trotz dass sie Hauptmieterin ist.
Und kann sie mich einfach auf die Straße setzen, wenn ich keine andere Möglichkeit habe, irgendwo zu schlafen?
3 Antworten
Hallo Florian221,
Deine Freundin steht im Mietvertrag und somit kann sie Dich auch sofort aus der Wohnung "entlassen".
Die Wohnungsgeberbescheinigung sagt aus, dass Du dort gemeldet bist, Du dort eingezogen bist. Die hast Du für das Einwohnermeldeamt vorlegen müssen. Das hat mit dem Mietvertrag gar nichts zu tun.
Deine Sachen muss sie Dir natürlich aushändigen, das ändert aber nichts daran, dass Du sofort wieder die Wohnung verlassen musst.
Ob Du keine Schlafmöglichkeit hast, wird sie wenig interessieren, denn wenn sie Dich sofort aus der Wohnung "haben" möchte, muss wohl etwas mehr zwischen Euch vorgefallen sein.
Akzeptier, wie es ist-es wird Dir auch gar nichts anderes übrig bleiben.
Liebe Grüße!
Wenn sie alleine im Mietvertrag steht, dann kann sie Dich "aussperren", und das ist mir vor über 20 Jahren auch schon genau so passiert und ich war wirklich kurze Zeit obdachlos! Um meine Sachen mußte ich auch tatsächlich kämpfen! Supergau, ich weiß! Gott sei Dank hat mich übergangsweise ein Arbeitskollege aufgenommen!
Du wirst sicher für heute Nacht ein Hotel finden, im Zweifel ist die Bahnhofsmission für Dich da.
Und bei Tagesanbruch kümmerst Du Dich um eine neue, längerfristige Unterkunft und vereinbarst einen Termin für die Abholung Deiner Habseligkeiten.
Giwalato