Trennung: Alleinerziehende mit 3 Kindern?

4 Antworten

Am besten ans Jugendamt wenden und einen Antrag auf Bürgergeld beim Jobcenter stellen.

Ob die Kinder mit zu dir können muss vorher auch geklärt werden und dann muss anhand des bereinigten Nettoeinkommens des Mannes der zu zahlende Unterhalt berechnet werden.

Der würde dann wie das Kindergeld beim Bürgergeld als Einkommen des Kindes mindernd auf den Bedarf angerechnet.

Das würde auch auf Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt zutreffen, wenn der Mann keinen oder nur weniger Unterhalt als laut Düsseldorfer Tabelle zahlen könnte.

Der erste Weg sollte dich zum Jugendamt führen oder zum Anwalt. Denn bevor irgendwelche staatlichen Hilfen fließen, muss ja erstmal errechnet werden was dein Noch-Ehemann an Unterhalt zahlen kann und muss, wenn ihr euch räumlich trennt.

Und er ist damit einverstanden, dass du die Kinder mitnimmst? Denn das muss ja auch vorab geklärt werden wo die Kinder zukünftig leben sollen. Und was ist mit der jetzigen Wohnung? Warum bleibst du nicht da und er zieht aus?

Und neben dem Unterhalt und Kindergeld bestehen dann ggf. Ansprüche auf Bürgergeld oder Wohngeld. Und über kurz oder lang wirst du durch eigene Arbeit, zumindest in Teilzeit, ja auch noch was dazu verdienen können und damit auch ggf. Anspruch auf Kinderzuschlag haben. Muss man dann im einzelnen sehen, wenn der Unterhaltsbetrag feststeht, den er tatsächlich erbringen kann. Ansonsten ggf. noch Unterhaltsvorschuss wenn es nicht den Betrag davon übersteigt.

Also läutet das Trennungsjahr ein. Geht auch wenn man zusammen in einer Wohnung lebt, setzt euch zusammen und überlegt euch gemeinsam ob es nicht sinn macht, dass er auszieht. Dann wird seine Leistungsfähigkeit berechnet und du musst dich drum kümmern, ob das Jobcenter die Miete übernimmt, wenn der Unterhalt nicht ausreichend ist.


Luisaswelz 
Beitragsersteller
 03.07.2024, 22:34

Ich bin der Meinung alle drei natürlich mitzunehmen aber ich gehe stark davon aus, dass der älteste mit ihm möchte. Ich erzwinge es keinem meiner Kinder daher sollte der älteste mit wollen - nehme ich meine anderen beiden mit. Und was die Wohnung angeht: tatsächlich müssen wir bis Ende des Jahres so oder so die Wohnung verlassen..

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Kessie1  04.07.2024, 16:50
@Luisaswelz

Also gibt es ja eine Menge zu klären! Vor allem die Unterhaltsfrage. Dann bleibt der Große bei ihm, würdest du dem Kind zum Unterhalt verpflichtet sein.

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Ihr müsst offiziell das Trennungsjahr einläuten, damit du auf irgendwas theoretischen Anspruch hättest.

Ansonsten wird an der Stelle erstmal Unterhalt fällig - für die Kinder nach Düsseldorfer Tabelle. Zudem auch Unterhalt für dich, wenn du wegen der Kinder noch nicht arbeiten kannst.

Ansonsten würde Bürgergeld anstehen inklusive der jeweiligen Sätze und Mietkostenübernahmen für 4 Personen ("Bürgergeldsätze Stadt xy" googeln). Unterhalt wird aber auf alle Zahlungen außer der Miete angerechnet, zudem gibts auch noch 3 x Kindergeld.

An Unterhalt/Bürgergeld werden das schon um die 2000 € werden, dazu 750 € Kindergeld, davon kann man in der Konstellation gut leben

Dachte der Mann ist zuständig für die Unterhaltsbeiträge.. Mein Mitarbeiter stand einmal am Gleis (Bahnhof) da er seiner Frau jeden Monat 2700 Schweizer Franken überweisen muss und die Frau lebte im gleichen Block wie ihr neuer Freund. Die sind extra nichts zusammengezogen damit der EX Mann weiterhin 2700 Schweizer Franken bezahlt.

Drecks System.


LePetitGateau  03.07.2024, 21:35

Der Unterhalt fällt (auch in der Schweiz) nicht weg, wenn man mit dem neuen Partner zusammenzieht. Sogar dann nicht wenn die Person neu heiraten würde, solange die Kinder nicht adoptiert werden. (Letzteres gilt aber nicht für Ehegattenunterhalt). Da scheint die Dame nicht richtig informiert worden zu sein.

Und wieso Dreckssystem? Wieso sollten die Kinder auf Unterhalt verzichten müssen, wenn die Mutter einen neuen Freund hat? Der Erzeuger hat für die Kinder zu zahlen (oder ein potentieller neuer Adoptivvater). Ist schon richtig so

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Provokant9  03.07.2024, 21:37
@LePetitGateau

Gut zu wissen dachte das sei nicht so.

Mit dreckssystem meinte ich das die Mutter die Kinder mehr sieht und der Vater fast die hälfte vom Lohn abgibt.

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LePetitGateau  03.07.2024, 21:40
@Provokant9

Man hat grundsätzlich erstmal geteiltes Sorgerecht - alleiniges Sorgerecht wird auf Antrag nur dann zugesprochen, wenn die Zustände beim zweiten Elternteil nicht zumutbar sind (Nicht ausreichender Wohnraum, Stillkinder usw.). In der Regel wollen die meisten Väter bewusst nicht die Kinderbetreuungsarbeit an der Backe haben - die Wahl hätten die Allermeisten jedoch schon (sage aber nicht dass das Wechselmodell jetzt unanstrengend wäre)

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Luisaswelz 
Beitragsersteller
 03.07.2024, 22:12

Naja… ich gehe davon aus, dass mein Mann natürlich was zahlen muss. Aber das wird für die Kinder sein. Ich meine die Miete etc. Muss ich ja irgendwie finanzieren wie es nicht möglich ist weil ich nicht nicht arbeiten kann 🙁

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