Trauzeugen?

1 Antwort

Einer der Bedingungen für die Gültigkeit einer Heirat ist die Anwesenheit von zwei muslimischen Zeugen

Der Prophet Friede und Segen mit ihm sagte:

„Kein Ehevertrag außer mit einem Vormund der Frau (Wali) und zwei Zeugen.“ (Überliefert bei at-Tabraani. Diese Überlieferung wird in Sahih al-Jaami‘ erwähnt, Nr. 7558.)

Ein Ehevertrag ist im Islam gültig, wenn die folgenden Bedingungen erfüllt sind, auch wenn die Eheschließung nicht vor einem Gericht oder in Anwesenheit eines Richters oder des Imam der Masjid stattfindet.

Darüber hinaus muss sie nicht schriftlich geschlossen werden.

https://islamqa.info/en/answers/813/conditions-for-valid-marriage-contract

Und bezüglich Scheidung weil das hier ein User erwähnt hat

Die Scheidung ist erlaubt, wenn der Ehemann sie braucht, wegen dem schlechten Benehmen seiner Frau, dem Schaden, der ihm entsteht, wenn er sie behält und der Nichterfüllung des legalen Ziels der Ehe, wenn er sie behält

Jedoch ist die Scheidung verabscheuenswert, wenn es keine Notwendigkeit dafür gibt, weil es kein Problem zwischen den Eheleuten gibt. Manche Gelehrte erachten sie in dem Fall sogar als verboten. Gemäß der überwiegenden Ansicht, ist die Scheidung erlaubt, jedoch in diesem Fall mit Verabscheungswertigkeit, denn der Prophet (Friede und Segen mit ihm) sagte:

„Das verhassteste des Erlaubten für Allah ist die Scheidung.“ (Abu Dawuud, Sunan, ‚Buch über Scheidung‘, Nr. 2178, Ibn Maajah, Sunan, ‚Buch über Scheidung‘, Nr. 2018) (Anm. Ibn Hajar sagte: „Die überwiegende Meinung von Abu Hatim u. Ad-Daraqutny ist, dass dieser Hadith Mursal ist.“)

In dem Hadith bezieht sich der Prophet (Friede und Segen mit ihm) auf die erlaubte Talaaq, obwohl sie für Allah verhasst ist, weil sie eine Ehe beendet, welche die legalen Interessen der Ehe erfüllt.

Auf der anderen Seite wird eine Scheidung erwünscht (mustahabb) sein, wenn die Ehefrau in ihrer Ehe zu Schaden kommt, wie wenn es Zwietracht zwischen den Eheleuten gibt oder wenn sie ihren Ehemann nicht leiden mag. In diesem Fall würde das Aufrechterhalten einer Ehe mehr Schaden als Nutzen für die Ehefrau bedeuten.

Es ist dem Ehemann verboten, seine Frau während ihrer Menstruation zu scheiden, während ihrer Entbindungszeit, während ihrem Stadium ritueller Reinheit (d.h. die Zeit zwischen ihrer Menstruation), nachdem er mit ihr sexuell verkehrt hat und es ist ihm verboten, die Scheidung drei Mal zur gleichen Zeit auszusprechen.

Die Scheidung ist ungültig, wenn sie unter Zwang, bei Verwirrtheit, Verrücktheit, Betrunkenheit, Schlaftrunkenheit, Geisteskrankheit und dergleichen stattfindet.

Die korrekte Art und Weise, die Scheidung auszusprechen, besteht darin, zu warten, bis die Frau keine Menstruation mehr hat und sich von ihr gereinigt hat

Die Sunnah in Bezug auf die Scheidung (Talaaq) ist, dass der Mann seine Frau während einer Zeit der Reinheit (d.h. wenn sie nicht menstruiert oder nach der Geburt blutet) scheiden soll, in der er keinen Geschlechtsverkehr mit ihr hatte. Wenn er sie während einer Zeit der Reinheit scheidet, in der er Geschlechtsverkehr mit ihr hatte, zählt es gemäß der Mehrheit der Gelehrten dennoch als Scheidung.

Wenn der Mann seiner Frau sagt: „Du bist geschieden“, oder: „sie ist geschieden“, oder: „Ich habe mich von dir scheiden lassen (Vergangenheit)“, oder: „Du bist eine geschiedene Frau“, so ist all dies eine klare Scheidung und trifft ein und man muss dafür keine (extra) Absicht fassen.

https://islamqa.info/en/263228

Frage:

Kann sich eine Frau von ihrem Mann scheiden lassen? Wenn ja, unter welchen Umständen?

Antwort:

Wenn eine Situation im Eheleben zwischen dem Ehemann und der Ehefrau eintritt, die auf einen oder mehrere Fehler bei einem oder beiden zurückzuführen ist, wie z. B. religiöse Probleme, schlechter Charakter, Krankheit oder ein Fehler, wie z. B. Unfruchtbarkeit und ähnliches, dann ist es zulässig, die Scheidung zu beantragen.

In diesem Fall ist es akzeptabel, und es gibt nichts Verbotenes daran, die Scheidung zu beantragen.

Was verboten ist, ist, dass eine Frau die Scheidung von ihrem Mann ohne einen in der Sharia genannten Grund beantragt.

die Scheidung steht nur dem Ehemann zu. Aber wenn ein Mann seine Frau ermächtigt, sich scheiden zu lassen, wann immer sie es wünscht, dann hat sie das Recht, dies jederzeit zu tun

https://islamqa.info/en/488

https://www.islamweb.net/en/fatwa/81487/wife-divorcing-her-husband

Frage:

Was wenn eine Frau sich scheiden lassen möchte aber ihr Ehemann dagegen ist?

Antwort:

Wenn die Frau geschädigt wird und die Situation für sie zu schwierig ist, weil der Ehemann ihr ihre Rechte nicht zugesteht oder sie ihr vorenthält, oder weil er sie schlecht behandelt und aus anderen ähnlichen Gründen, dann hat sie das Recht, die Scheidung zu verlangen, und sie kann sich an den Qaadi wenden und ihm sagen, was passiert ist und er kann seinerseits den Ehemann auffordern, ihr ihre Rechte zu geben oder sich scheiden zu lassen.

https://islamqa.info/en/34579

Frage:

Und wenn sie weiterhin zusammenleben und dann Beischlaf haben, begehen sie Zina?

Antwort:

nein, es ist keine Zina, denn die 'Iddah muss vorüber sein, bevor es als Zina (Unzucht) gilt, normalerweise drei Menstruationen, die durch sein müssen, dann ist die 'Iddah für die Frau gelaufen.

Bei Frauen, die körperlich nicht in der Lage zur Menstruation sind oder selber in den Wechseljahren sind, dauert es drei Monate. Bei Frauen, die schwanger sind, ist die 'Iddah solange, bis sie das Kind zur Welt bringt

https://islamqa.info/en/answers/12667/iddah-after-divorce

Der Gelehrte Ibn al-Qayyim erklärte viele Weisheiten hinter der Iddah, er sagte:

Zu den Weisheiten der Iddah gehört zunächst, dass die geschiedene Frau nicht schwanger sein darf, um eine Vermischung der Nachkommenschaft zu vermeiden, da dies zu viel Verderbnis führt.

Iddah bedeutet auch, dass der Ehevertrag sehr sensibel und wichtig ist. Sie zeigt auch den hohen Status dieses Vertrages und seine große Ehre.

Außerdem gibt Iddah dem Mann einen relativ langen Zeitraum, so dass er Reue empfinden und sich entscheiden kann, zu seiner früheren Frau zurückzukehren.

https://www.islamweb.net/en/fatwa/85417/purpose-of-iddah