Trading steuern?

3 Antworten

Jeder einzelne Gewinn wird, wenn er nicht mit vorher realisierten Verlusten verrechnet wird grundsätzlich versteuert wenn du die Aktie verkaufst. Was dann mit dem Einkommen Paris ist Steuerlich irrelevant.

Bei einer deutschen Bank wird auch direkt die Kapitalertagsteuer einbehalten und abgeführt. Bis maximal 1000€ kannst du dann noch einen Freistellungsauftrag bei Bank einreichen. Bis zu dieser Höhe (Sparerpauschbetrag) sind kapitaleinkünfte Steuerfei.

Bei Verkauf wird der Gewinn versteuert.

Was du im Anschluss mit dem Geld machst, ist für die Versteuerung des bisherigen Gewinns irrelevant.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Studium zum Dipl.-Finw. abgeschlossen & Berufserfahrung

ukkk12 
Beitragsersteller
 19.07.2024, 07:16

Wird der von alleine versteuert oder wie?

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Mungukun  19.07.2024, 07:18
@ukkk12

Bei einem inländischen Broker ja.

Bei einem ausländischen Broker nein. Da musst du dich selbst drum kümmern

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In Deutschland hast du einen Steuerfreibetrag in Höhe von 1.000€ pro Jahr auf Kapitalerträge.

D.h. die ersten 1000€ Gewinn sind Steuerfrei. Darüberhinaus musst du alle Gewinne versteuern. Die Kapitalertragssteuer beträgt 25% plus einen kleinen Solidaritätszuschlag plus Kirchensteuer, falls du in der Kirche bist.

Jedes mal, wenn du eine Aktie mit Gewinn verkaufst, dann wird dieser Gewinn versteuert, sobald du deinen Steuerfreibetrag überschritten hast. Machst du Verluste, dann kannst du diese mit den Gewinnen verrechnen. Ansonsten musst du die Gewinne immer versteuern - auch dann, wenn du sie sofort reinvestieren willst.

Wenn du bei einem deutschen Broker bist, kannst du deinem Broker einen Freistellungsauftrag erteilen. Das heißt du kannst sagen, dass sie die 1000€ Freistellungsauftrag erst mal nicht versteuern sollen. Dann zahlst du keine Steuern bis du den Freistellungsauftrag überschritten hast. Darüberhinaus werden dann alle Steuern ganz automatisch abgebucht. Wenn du keinen Freistellungsauftrag erteilst, dann kannst du dir zu viel gezahlte steuern bei der Steuererklärung wieder holen.