Tph 50?

2 Antworten

Bei Baujahr 1994 sind wahrscheinlich 50 km/h eingetragen.

§76 FeV:

Zu den nachstehend bezeichneten Vorschriften gelten folgende Bestimmungen:
8. § 6 Absatz 1 zu Klasse AM
Als zweirädrige Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor gelten auch
a) Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm 3 und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und nicht mehr als 50 km/h, wenn sie bis zum 31. Dezember 2001 erstmals in den Verkehr gekommen sind,

Ja darfst du, denn das Fahrzeug hat 49ccm und eine höchstgeschwindigkeit von 50kmh, die zur Zeit der Erstzulassung zugelassen war.