Hi,
wir - ein paar Eltern - möchten eine Art "private Fahrgemeinschaft" gründen.
Grund ist, dass unsere Kinder im Nachbarlandkreis zur Schule gehen und es keine Busverbindung von unserem Landkreis in den anderen gibt.
Nun meine Fragen:
- Benötigen wir hier schon einen Personenbeförderungsschein (jede Partei die fährt?)
- Im Schnitt kann man ja bis zu 4 Kinder mitnehmen. Wie ist das, wenn jemand ein größeres Auto hat (7 oder 8-Sitzer?)
- Wo müsste man den Schein beantragen, was kostet der, welche Voraussetzungen?
- Eine Freundin/ Nachbarin hat sich angeboten mal einzuspringen, falls es bei keinem klappen sollte - darf sie das ohne Probleme?
Dann hätte ich noch eine Frage:
nehmen wir mal an, es könnte von unserer Gemeinschaft keiner mehr fahren - warum auch immer. Dürfte dann z. B. mein Vater die Fahrten übernehmen - natürlich vorausgesetzt dass alle Eltern einverstanden sind? (schriftliche Einverständnis vorausgesetzt???)
Ich weiß ja zwischenzeitlich, dass man für "gewerbliche" Zwecke eine PFS benötigt, aber wäre das dann überhaupt "gewerblich"? Wo würde "gewerblich" anfangen? Wie verhält es sich, wenn mein Vater einen Unkostenbeitrag erhalten würde (Benzinverbrauch oder ein Taschengeld)?
Janine04