Todesstrafe für Abtrünnige im Islam?
Selam u Aleykum
Muss ein Abtrünniger (Murtadd) wirklich hingerichtet werden laut Islam? Ich liebe meine Religion und hat der Gründer (Muhammad ash-schafīi) meiner eigenen Rechtsschule wirklich sowas gesagt ? Niemand hat das recht leben zu nehmen außer der Allmächtige.
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Also jener der massiv das Wohl der Umma stört und diese mitunter auch versucht kriegerisch zu bekämpfen
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Ok danke für die Antwort
3 Antworten
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Wa 3alaikum salam rahmatullah. Nein, das stimmt nicht. Und sicher hat As-Shafi das auch nicht so gesagt, wie du das aufgefasst hast.
Die Todesstrafe steht nur auf Abtrünnigkeit im Zusammenhang mit Hochverrat. Auch in vielen westlichen Ländern wird man für Hochverrat getötet.
Es passiert keinem etwas, der still in seinem Kämmerlein seinen Glauben wechselt und normal damit lebt. Kritisch wird es, wenn jemand den Abfall öffentlich propagiert und den Islam danach bekämpft. Das schadet nämlich der muslimischen Gesellschaft.
Die Offenbarung darüber kam damals zur Zeit des Propheten Muhammad zu einem gegebenen Anlass.
Es war nämlich so, dass es derzeit Götzenanbeter gab, die den Islam geplant angenommen haben, per Lippenbekenntnis, um den Muslimen zu schaden. Heuchler also. Sie blieben dann eine Weile im Islam, um dann wieder aus ihm auszutreten und um erlogene Gründe dafür anzugeben. Sie erzählten dann überall, dass sie den Islam verlassen würden, weil dies, das und jenes so furchtbar am Islam wären. Dies hatte das Ziel, den Islam so unattraktiv wie möglich darzustellen (heute machen das die Medien), damit nicht noch mehr Leute den Islam annehmen würden. Außerdem haben sie ja auch einen Grund/eine Rechtfertigung gesucht, um dann den Islam zu bekämpfen.
Daraufhin hat Gott über die Todesstrafe für solche Verräter offenbart.
Ja, richtig, Allah gibt und nimmt das Leben. Aber er hat auch nun mal, und da kannst du nicht den Koran verleugnen, für bestimmte Delikte die Todesstrafe als höchst mögliches Strafmaß erlaubt. Aber man liest auch immer heraus, dass diese nur zur Abwendung kommen soll, wenn keine Besserung nach milderen Strafen in Sicht ist. Und jedesmal sagt er im gleichen Satz, dass Vergebung der Gottesfurcht am nächsten kommt.
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Auch in vielen westlichen Ländern wird man für Hochverrat getötet.
Nenn doch mal eins…?
Es passiert keinem etwas, der still in seinem Kämmerlein seinen Glauben wechselt und normal damit lebt.
Ja Germa, das hättest du wohl gerne was?
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Danke ahki du hast es sehr gut erklärt und mir weiter geholfen möge Allah swt dich reichlich belohnen allahumma amin
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an seinem Kommentar ist nix falsch erklär du es besser wenn du es kannst wenn nicht Schweige am besten
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an seinem Kommentar ist nix falsch
Ihre Antwort ist ein einfacher großer Haufen Schwachsinn.
Und DU, hast nicht zu entscheiden ob jemand Schweigt oder nicht.
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Ihre Antwort war eine gute Aufklärung zu meiner Frage.
Und ich habe nicht entschieden das du schweigst aber dich gewahrnt weil du mit Unwissen schreibst!
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An meinem Kommentar war auch nix falsch. Und ich rede oder schweige, ganz wie ICH es will.
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Ich habe viele Antworten von dir gesehen du bist einer der Hass verbreitet und garnicht der Rede wert ist ich werde garnicht mehr mit dir diskutieren denn Allah wird am Tag des Gerichts mit dir abbrennen ☝🏼
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Nun ja, nach überwiegender Auffassung der Rechtsschulen steht auf Apostasie die Todesstrafe. Schau auch mal hier:
Eine Sonderstellung nimmt die Apostasie im Sinne des Abfalls vom Islam (ridda, irtidad) ein. Im Koran werden der Fluch Gottes und jenseitige Qual als Sanktion genannt. Weitergehend verliert der Apostat (murtadd) nach klassischer Doktrin seine bürgerlichen Rechte und wird mit dem Tode bestraft. Man bezieht sich hierfür zum Teil auf Sure 4,88-89, die nach ihrem Wortlaut allerdings auf die Heuchler unter den Muslimen gemünzt ist, auf Sure 48,16 sowie auf Prophetenüberlieferungen. Viele wollen allerdings tätige Reue als Strafaufhebungsgrund anerkennen und verlangen zum Beispiel die Aufforderung zu solcher Reue bzw. eine Inhaftierung mit Bedenkzeit von drei Tagen.
El Baradie fasst den in den klassischen Quellen formulierten Tatbestand so zusammen, dass Apostasie vorliege, "wenn ein Muslim die dogmatischen Grundsätze des Islam oder die Gültigkeit der absoluten Ge- bzw. Verbotsnormen der <Sari'a> ableugnet und dementsprechend handelt." Der bloße Verstoß gegen entsprechende Normen gilt zwar als Sünde und unterliegt speziell dafür vorgesehenen Strafen, wird jedoch nicht als Apostasie gedeutet. Auch die Ablehnung von oder Zustimmung zu unter den Muslimen Umstrittenem wird nicht als Apostasie eingestuft. Hingegen wird die "Schmähung des Propheten" (sabb al-nabi) verbreitet als Variante der Apostasie gesehen und ebenfalls mit dem Tode bestraft, wobei viele Autoren keine strafbefreiende Reue zulassen wollen. Hier liegt ein Ansatzpunkt für die Verfolgung Andersgläubiger zum Beispiel im heutigen Pakistan bis hin zum Mord an Kritikern oder in den gewalttätigen Protesten gegen die Veröffentlichung von Muhammad-Karikaturen.
Historisch ist die drakonische Strafe für ridda wohl aus dem Krieg auf der arabischen Halbinsel in der Entstehungszeit der islamischen Gemeinde und der verbreiteten Abkehr vom Islam nach dem Tode Muhammads zu erklären (vgl. zu modernen Deutungen unten 2. Teil III.4.b). Reue (tauba) soll strafbefreiend wirken, wobei eine verbreitete Meinung hierfür eine Frist von drei Tagen ansetzt. Das Gefahrenpotential insbesondere bei weiter Tatbestandsauslegung ist erheblich. So qualifiziert zum Beispiel Ibn Rusd denjenigen, der den Wucher (riba; vgl. oben 4.e)aa) für erlaubt erklärt, als Ungläubigen (kafir), dessen Blut freigegeben sei und der getötet werde, wenn er nicht bereue. Im Zusammenhang mit dieser Haltung zur Apostasie ist zum Beispiel die Verfolgung der Baha'is im Iran und in Ägypten, der Ahmadis in Pakistan, Bangladesch und andernorts sowie das Fatwa (Gutachten) Chomeinis gegen Salman Rushdie zu sehen (vgl. noch unten 2. Teil III.4.b).
Auch unterhalb der Schwelle der Apostasie wurden - nicht gleichmäßig zu allen Zeiten und an allen Orten - angebliche religiöse Abweichungen teils mit großer Härte verfolgt. So wird von der Kreuzigung des vormaligen Gerichtszeugen Ibn Hatim al-Tulaituli in Cordoba im Jahre 464/1072 wegen angeblicher "Ketzerei" (zandaqa) berichtet. Man hatte ihn blasphemischer Äußerungen bezichtigt, unter anderem der Leugnung der göttlichen Attribute, der Geringschätzung Muhammads, A'isas, 'Umars und 'Alis sowie der Verneinung der Schicksalsbestimmtheit (qadar) und der Notwendigkeit, sich im Zustand der großen rituellen Unreinheit (ganaba) der rituellen Waschung unterziehen zu müssen. Gestritten wurde nebenbei auch über die Rechtsfrage, ob sein Vermögen seinen gesetzlichen Erben oder aber dem Gemeinwesen zufallen sollte.
Quelle: Das islamische Recht von Prof. Dr. Mathias Rohe, 3., aktualisierte und erweiterte Auflage 2011, Seite 134-135.
Insbesondere Salafisten wie Pierre Vogel distanzieren sich auch nicht hiervon. Ein Muslim darf nur in drei Fällen getötet werden: Mord, Ehebruch und eben Apostasie.
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Tja: Das "Der Ummah schaden", das können einzelne Mitglieder diesser Ummah sehr schön selber definieren, was das ist! ... und einige sind bekanntlich ganz, ganz schnell bei der Hand, sowas einem Ex-Muslim anzuhängen, und schwupp!, ist er oder sie über der Wupper, (wenn er oder sie Pech und keinen Polizeischutz hat).
Nein, heute machen das Leute wie du, Germaghribiya.