Todesfall aus unserer ehemaligen Schulklasse?

3 Antworten

Das kann man nicht genau sagen da wir ja nicht wissen ob er bereits polizeilich bekannt ist, in welchem Umfang und sein Alter. Es kann je nach dem zu einer Geldstrafe kommen, Sozialstunden oder auch eine Haftstrafe kommen wenn dieser bereits Vorstrafen hat bzw Bewährung.

Woher ich das weiß:Recherche

Naja das ist ja auf jeden Fall schonmal Rufschädigung, nur kommt es darauf an wie viel dem Täter letztendlich nachgewiesen werden kann.

Urkundenfälschung eventuell.