Tochter Mitkontoinhaber der Mutter. Gibt es dann bei Pflegeheimeinweisung auch Schonvermögen?

1 Antwort

Nicht das Konto ist wesentlich, sondern das Einkommen und das Vermögen. Auf Deine Mutter bezogen, wird beides bis auf das fest gelegte Minimum ausgeschöpft werden.

Dagegen darf Dein Einkommen und Vermögen (so es Dir nicht in den letzten zehn Jahren von Deiner Mutter geschenkt wurde) nicht ohne weiteren Beschluss angefasst werden.

Hm. Ein Bankkonto gibt es heutzutage bei einem regelmäßigen Einkommen ohne viel Aufsehen und fast oder ganz kostenlos. Warum nicht einfach ein eigenes Konto für das eigene Einkommen anlegen? So wäre alles getrennt und klar zu erkennen.