Tiefgarage rum basteln?

1 Antwort

Wenn Du sie tatsächlich längerfristig eher als Werkstatt, statt nur zum Fahrzeuge abstellen nutzt, ist das baurechtlich wirklich eine unerlaubte Nutzung und dementsprechend hätte der Hausmeister dann leider auch recht. Dass Dein Vermieter kein Problem damit hat ist dafür irrelevant.

Wenn das Bauamt davon erfährt, kann es sogar ein Bußgeld dafür verhängen (meist bis zu 500,-€) und die weitere Nutzung in dieser Art sofort untersagen.

Woher ich das weiß:Hobby – Habe ein Faible für Paragraphen, Vorschriften & Verordnungen