Thermomix TM6?

1 Antwort

Hallo Lalaa52,

eine Garantie ist eine freiwillige Leistung, meist vom Hersteller. Sie gilt jedoch üblicherweise nur für den ursprünglichen Käufer des neues Produktes und ist bei gebrauchten Geräten meist ohnehin abgelaufen.

Allerdings gibt es die gesetzliche Sachmängelhaftung, welche grundsätzlich erstmal bei jedem Verkauf gilt. Der Verkäufer haftet bis zu zwei Jahre für Mängel, welche bereits beim Kauf (auch verdeckt) bestanden. Zu beachten ist jedoch, dass man als Käufer nach Ablauf des ersten Jahres selbst nachweisen muss, dass der Mangel bereits beim Kauf bestand, was oft schwierig bzw. kostenintensiv (Gutachten) ist. Außerdem ist darauf zu achten, dass die Sachmängelhaftung bei privaten Verkäufen nicht gilt, wenn sie vom Verkäufer korrekt ausgeschlossen wird. In diesem Fall haftet der Verkäufer gar nicht für später auftretende Mängel.

Zusammenfassend kann man also sagen:

Beim Kauf von einem gewerblichen Anbieter sowie von einem privaten, der die Sachmängelhaftung nicht ausgeschlossen hat, hast du eine Gewährleistung für bestehende Mängel, welche du ein Jahr lang ohne größeren Aufwand geltend machen kannst.

Besonders bei Privatverkäufen musst du jedoch damit rechnen, dass der Verkäufer im Fall eines Mangels möglicherweise nicht auf deine Forderung eingeht und du dein Recht unter Umständen gerichtlich durchsetzen musst.