Theorieprüfung nach einem Jahr noch nicht gemacht

4 Antworten

Hallo

Der Abschluss der Ausbildung darf nicht länger als zwei Jahre zurückliegen.

so steht es in der FeV

http://www.fahrerlaubnisrecht.de/FeV/FeV16.htm

was der andere User gemeint haben ist das Jahr, das zwischen der theoretischen und praktischen Prüfung liegen darf.

du musst also innerhalb von 2 Jahren nach Anmeldung in deiner Fsst deine zwei Prüfungen abgelegt haben

Sobald du dein papier hast, hast du 2 Jahre für die Theoreprüfung zeit, wenn es über dei 2 Jahre liegt. Musst du dich kommplett neu anmelden.

Wann hat sie denn die Unterlagen eingereicht? Es geht nicht nach Anmeldung bei der FS .. sondern beim Verkehrsamt. Der Antrag ist ein Jahr gültig. Schafft man die theo. Prüfung nicht in dem Jahr, muss ein neuer Antrag gestellt werden. Meist reicht ein Foto und die Gebühr. Sehtest nur, wenn der alte älter als 2 Jahre ist. Unterricht ist 2 Jahre gültig .. also geht der noch. Die FS kann noch eine neue Grundgebühr erheben. Aber sie hat ja noch bissl Zeit .. reinhauen. ;)

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Ich arbeite seit über 20 Jahren im Büro einer Fahrschule

Woran ich mich erinnern kann ist das irgendwas verfällt nach nem Jahr weiß aber nicht genau was ist auch schon etwas her....

Gib deiner Freundin ein Tritt in den Hintern oder hilf ihr bei der Prüfung


louisvi 
Beitragsersteller
 29.06.2014, 22:23

du glaubst gar nicht wie ich fast jeden Tag auf sie einrede

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