Terrassenüberdachung gleich Wetterschutz?

4 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Wir gehen einmal davon aus, es handelt sich in diesem Fall um einen Kleingarten in einer Siedlung, welche dem Bundesgesetz für Kleingärten ihre Regelung findet. Hier ist es so nachlesbar und auch eindeutig. Freisitze, so bezeichnet man Terrassen auch, dürfen nicht größer als 20qm haben. Eine Überdachung darf nicht mit dem Gartenhaus fest verbaut sein. Somit kannst Du doch eindeutig Deinen Fall ermitteln. Sollte es wie meistens üblich direkt am Haus angrenzen, so darf nur ein Planendach verwendet werden. Du musst Dir nur eines aus entsprechendem Material bauen lassen. Aus stabiler LKW-Plane mit Drehwirbel- Befestigung, also abbaubar. So kann Dir dann niemand einen Festanbau vorwerfen. Problem gelöst. Guckst Du unter www.busacker-hamburg.de, Rubrik neu im Programm; Planenanfertigung. Da kannst Du Dir das anschauen.

Hallo susipile,

wenn es sich um eine Kleingartenanlage handelt, gibt es dort bestimmt Vorschriften und Satzungen, bzw. einen Obmann, dem man dieses Problem antragen kann!

Unsere Gartenanlage besteht aus vier Bereichen, A B C D. A B und D dürfen einen festen Wetterschutz haben,

Das ist meist der Nachteil solcher Anlagen, dass völlig sinnlose "Vorschriften" bestehen, aber im Sinne der Ordnung, soll wahrscheinlich jede Sparte gleich aussehen?

Sicher gibt es für die gesamte Anlage einen Vorstand, der sich dieses Problems annehmen wird, bzw. bei der nächsten Versammlung für Klarheit sorgen wird.

Noch eine Frage zum Schluss, hat es nur Deine Plane betroffen, oder sind in der Sparte C auch andere dem Sturm zum Opfer gefallen?

MfG

norina


susipile 
Beitragsersteller
 27.02.2014, 16:04

Hallo! Andere hat es auch getroffen, die haben aber noch nicht baulich reagiert.Mit diesen Planen sieht es jedenfals aus wie in nem Ghetto außerdem ist dies eine kostspielige Sache den es wird immer Herbststürme geben.....aber damit kann ich leben.

0
Norina1603  27.02.2014, 17:47
@susipile

Das kann ich verstehen, vielleicht hilft doch ein Gespräch mit einem Verantwortlichen, bzw. anderen Pächtern aus der Sparte C, die das auch einsehen, um zu einem gütlichem Ende zu kommen!

Viel Glück

0

Die rechtliche Grundlage musst du mit dem Baurechtsamt klären. Die ist nicht allgemeingültig. Das kann jede Gemeinde für sich entscheiden. Wenn du in einem Landschaftsschutzgebiet wohnst gelten andere Gesetze als wenn du in einem Industriegebiet wohnst. Nur so zur Erklärung. Sinnvoll ist es allemal, die Dachsanierung so zu gestalten, dass sie auch den nächsten 10 Stürmen standhält. Das geschieht am besten mit Dachziegeln und einer soliden Konstruktion. Dazu brauchst du vermutlich eine Baugenehmigung, sowie einen Architekten und Bauleiter. Aber das ist das kleinste Problem. Zuerst musst du die Sache mit den Behörden regeln. Am besten in einem persönlichen Gespräch.

Wenn das in einer Satzung so festgelegt ist, kann das nur durch Zusammenkunft eines entscheidungsberechtigten Gremiums geändert werden.