Telekommunikationsgesetz - Muss der Gestattungsvertrag unterschrieben werden?
Hallo,
ich arbeite bei einer Hausverwaltung die nur die Eigentume meines Chefs verwaltet.
Nun soll zum Juli ´24 das Telekommunikationsgesetz eingeführt werden. Dadurch stehen wir in Kontakt mit unserem Kabelanbieter. Dieser hat uns mitgeteilt, dass wir einen von Ihnen zugeschickten Gestattungsvertrag unterschreiben MÜSSEN, ansonsten wird zum 01.07.2024 alles abgestellt. Wieso MUSS dieser Gestattungsvertrag unterschrieben werden. Reicht es nicht einfach nichts zu machen und jeder Mieter kümmert sich selbst um seinen Vertrag? Und wo steht, dass wir diesen Gestattungsvertrag unterschreiben MÜSSEN?
Ich hoffe mir kann hier jemand weiterhelfen :)
Vielen Dank im vorab!!
1 Antwort
Guten Abend Janniktbr,
es geht wahrscheinlich um das wegfallende "Nebenkostenprivileg"? Dann muss hier nichts passieren. Lediglich die Mieter*innen müssen sich neue Anbieter für Ihren Fernseh-Tarif suchen. Wir haben mit diesen Gestattungsverträgen allerdings nichts zu tun. Ich könnte mir vorstellen, dass damit weiterhin ein Kabelanschluss für alle Parteien gestellt werden soll.
Viele Grüße
Natalie P.