Teilzeit?

1 Antwort

Dem Steuerrecht ist deine Wochenstundenzahl komplett egal!

Es kommt auf deine Einkünfte an. Im Rahmen des Lohnsteuerabzugs wird monatlich ab einem Gehalt von 1.360€ Brutto Lohnsteuer fällig, in Steuerklasse 1 und 4 versteht sich. Vorher sind es nur SV Beiträge.

Der Grundfreibetrag gilt für jeden Bürger und wird beim Lohnsteuerabzug bereits berücksichtigt

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit einigen Jahren mache ich "irgendwas mit Steuern"